Also eine Lastschrift kannst du definitiv wieder zurückbuchen lassen! Ob du Ärger bekommst kann ich nicht beurteilen.aber klingt so als hätte sich das zurücksenden und das abbuchen überschnitten.

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so habe das problem gefunden....es war sowas von simple. schon unfassbar, wie blöd ich mich manchmal anstellen kann. ich brauchte nur ne neue software version und schon funktioniert alles so wie es soll!!!! bin ich auch nur durch zufall drauf gekommen. habe ne alte psp erstanden und hatte nur 2 ältere spiele. habe mir jetzt neue dazu geholt und musste deswegen die software aktuallisieren.

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hallo. wie schon richtig erkannt hat deine freundin dann weiterhin anspruch auf unterhalt bzw unterhaltsvorschuss, da es ja nicht dein kind ist. auch ihre ausbildungsvergütung und das kindergeld für das kind wird sie weiterhin bekommen. allerdings wird sie dann keine weiteren zahlungen vom amt (sofern vorhanden) bekommen, da ihr dann vor dem amt als eheähnliche gemeinschaft geltet und dein einkommen bei ihr angerechnet wird. da sie ja aber trotzdem noch "genug" einkommen hat, wird sie nicht zwangsläufig von dir abhängig sein. lg

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