Hallo, wenn die Rücksendung belegbar (nachweisbar) ist, gilt es nur zu prüfen, welche Gebühren für einen solchen Fall im Kleingedruckten ausgewiesen sind. In jedem Fall müssen sie in einem realistischen Verhältnis zum Aufwand stehen. Durch das Fernabsatzgesetz gedeckt ist die Regelung, dass ab einem Warenwert von 40 € auch unfrei retourniert werden kann, darunter empfiehlt es sich, eine Retoure frei zu machen. In der Regel wird ein Versender sich in einem solchen Fall (zumindest bei Stammkunden) zurückhalten. Aus dem Rahmen fallende Forderungen müssen nachgewiesen werden. Einer Anzeige des Lieferanten würde ich gelassen entgegen sehen. Das setzt natürlich voraus, dass auch die originäre Ware zurückgesandt wurde.

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