Servus,
die MPU umgehen mit einem EU Führerschein ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden.
Ich hab mich informiert und die Gesetze selbst durchgesucht, um
einen Überblick zu gewinnen. Dabei hab ich Folgendes
gefunden.
Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)
Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit 7 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!
"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"
So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."
Damit haben sie Artikel 11 ja sozusagen ausgehebelt und den Führerschein trotzdem anerkannt.
Das hört sich ja schonmal gut an oder? Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.
Adieu