Servus,

die MPU umgehen mit einem EU Führerschein ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden.
Ich hab mich informiert und die Gesetze selbst durchgesucht, um
einen Überblick zu gewinnen. Dabei hab ich Folgendes
gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit 7 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Damit haben sie Artikel 11 ja sozusagen ausgehebelt und den Führerschein trotzdem anerkannt.

Das hört sich ja schonmal gut an oder? Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Adieu

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Guten Abend,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden.
Ich hab mich mal informiert und die Gesetze selbst mal durchgesucht, um
mir einen Überblick zu verschaffen. Dabei hab ich z.b. Folgendes
gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja schonmal gut an oder? Somit wurde der Führerschein - insofern alle Regeln beachtet wurden - anerkannt.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden und auch professionellen Rat einholen kann.

Liebe Grüße

Dog

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Guten Morgen,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden.
Ich hab mich mal informiert und die Gesetze selbst mal durchgesucht, um
mir einen Überblick zu verschaffen. Dabei hab ich z.b. Folgendes
gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des
Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja schonmal gut an oder?.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

Liebe Grüße

Dog

...zur Antwort

Hallo Schlossbier,

die MPU zu umgehen ist ja ein interessantes Thema, wo sich viele
Meinungen treffen und viele Gesetze durcheinander geworfen werden. Also
hab ich mich mal eingelesen und folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

Urteil des EuGh von 2012: "Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Und dieses Urteil hört sich ja schonmal gut an. Und wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal mpu umgehen suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Grüße

Dog

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Hello,

die MPU zu umgehen ist ja ein recht viel diskutiertes Thema. Ich hab mich
einfach mal informiert und die Gesetze und Urteile selbst mal durchgeschaut. Dabei hab ich dann folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

Das folgende Urteil spricht dann für die Rechtmäßigkeit des EU Führerscheins, wenn alle Auflagen zur rechtmäßigen Erteilung erfüllt wurden. Und dieses Urteil ist nach 2009 gefällt wurden. Das folgende Urteil ist von 2012.

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja eigentlich gut an oder? Wenn man sich
damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei
einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal MPU umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

Liebe Grüße

Dog

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Bonsoir,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden. Ich hab mich mal informiert und die Gesetze selbst mal durchgesucht, um mir einen Überblick zu verschaffen. Dabei hab ich z.b. Folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja schonmal gut an oder?. Wenn man sich
damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei
einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

Liebe Grüße

Dog

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Hallo,

die MPU zu umgehen ist ja ein interessantes Thema, wo sich viele Meinungen treffen und viele Gesetze durcheinander geworfen werden. Also hab ich mich mal eingelesen und folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen
juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Grüße

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Bonjour,

die MPU zu umgehen ist ja ein interessantes Thema, wo sich die Meinungen  stets scheiden und sich alle mit einzelnen Gesetzen bewerfen.

Also habe ich mich mal intensiv damit beschäftigt und habe folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Trotz Artkel 11 wurde der Führerschein anerkannt.

Also das klingt meiner Meinung nach schonmal nach einem positiven Anzeichen. Wenn man sich damit weiter auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt zu einer Lösung. Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Bis dann

Le Dog

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Guten Abend,

die MPU umgehen ist ja ein viel diskutiertes Thema. Ich hab mich einfach mal informiert und die Gesetze selbst mal durchgeschaut.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja schonmal eigentlich gut an oder?. Wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

Liebe Grüße

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Hallo,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema, bei dem sich die Meinungen
scheiden und immer neue Diskussionen geführt werden. Da ich mir
mein eigenes Bild machen wollte habe ich mal gesucht und
folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind
dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit beschäftigt oder auch einen juristischen Rat bei
einem Anwalt einholt, kommt man sicher weiter und bekommt wichtige
Informationen,um sich selbst ein Bild machen zu können. Einfach mal nach
mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt nützliche Infos.

Mr. Dog

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Hallo,

ist ja ein interessantes Thema, diese MPU zu umgehen. Die vielen verschiedenen Meinungen machen es aber auch sehr schwierig den Überblick zu behalten.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter. Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Lg

Dog

...zur Antwort

Bonjour,

die MPU zu umgehen ist ja ein interessantes Thema, wo sich die Meinungen scheiden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Also das klingt meiner Meinung nach schonmal nach einem positiven Anzeichen. Wenn man sich damit weiter auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt zu einer Lösung. Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Le Mr. Dog

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Bonjour,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema, bei dem sich die Geister scheiden und immer wieder neue Diskussionen geführt werden. Da ich mir mein eigenes Bild machen wollte habe ich intensiv gesucht und Interessantes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit beschäftigt oder auch einen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man sicher weiter und bekommt wichtige Informationen,um sich selbst ein Bild machen zu können. Einfach mal nach mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt nützliche Infos.

Mr. Dog

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Hallo,

gute "kleine" Übungen brauchst du dafür nicht. Du musst einfach nur die Trainingsintensität zurückschrauben, wenn du deiner Meinung nach genug aufgebaut hast. Ganz einfach. Und nicht vergessen genug zu essen, damit überhaupt erstmal aufgebaut werden kann.

Lg Dog

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Hallo,

die MPU zu umgehen ist ja ein interessantes Thema, wo sich viele Meinungen treffen.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie,  )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter. Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Lg Mr. Dog

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Hallo ,

die MPU umgehen ist ja ein viel diskutiertes Thema.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat. (Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie, http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php#Art11 )

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012 wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."(Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4527.php)

Wenn man sich damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter. Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt.

Liebe Grüße

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Hi,

wenn du ein richtiges Praktikum machen willst (3-6 Monate ohne nur kaffeekochen), dann muss ich dir leider sagen, dass das wahrscheinlich nichtmal das Bundesministerium für Bildung und Forschung sagen kann. Denn diese Stellen sind zu 99% für Studenten. Jedenfalls alles was mit BWL und anderen Wissenschaften zu tun hat. Und Marketing ist ja nur ein Teilbereich von BWL. Seit 01.01.2015 darfst du dich auch bei der Bundesregierung bedanken, die den Mindestlohn für Praktikanten relevant gemacht hat. So gehen nun 90% der Praktika nur noch an Pflichtpraktikanten (die meisten Stdiengänge fordern ein Praktikum während der Studienzeit - das Pflichtpraktikum). Alle Anderen sind freiwillige Praktikanten. Und die bekommen kaum noch was - eben weil sie jetzt 1400€/Monat für das Unternehmen kosten, insofern der Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat. D.h. jeder Student, der noch was für seinen Lebenlauf tun will (und das wollen alle) steht dir im Weg, da diese eben schon ein Studium vorzuweisen haben. Ich selber hab 1,5 Jahre gebraucht, um nach meinem Pflichtpraktikum ein freiwilliges Praktikum zu finden während ich noch studiert habe...

Bei den Großen würd ich da gar nicht meine Zeit verschwenden. Kleine oder Mittlere machen da eher Konzessionen und nehmen dich vielleicht im Rahmen einer Hilfstätigkeit. Mit denen kann man auch eher reden. Einfach anrufen und fragen - sowas haben die nämlich nicht auf den HPs etc. ausgeschrieben.

Ansonsten viel Glück.

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Bonjour,

ein Bekannter von mir (ja, ich weiss es ist doof, wenn man nur sagen kann "jemand anderes") hat den EU Führerschein in Polen gemacht und fährt seitdem fröhlich durch die Straßen. Er wurde auch schon von der Polizei und auch vom Zoll kontrolliert (er sieht etwas verdächtig aus in seinem 3er BMW, hihi), aber nunja, er fährt immer noch. Es gab nie Beanstandungen.

Ich verlink dir mal das Gesetz, was es regelt. Hab ich al fix rausgesucht. Denn wie du schon sagtest: Halbwissen hilft niemandem. Lieber auf den europäischen Gerichtshof verlassen, haha. Der beschert uns ja auch standardisierte Gurken!

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4527.php

Ganz unten am Ende nach: "hat [...] für Recht erkannt:" steht dann wie es geregelt ist.

Ansonsten einfach mal googlen wie du die mpu umgehen kannst oder sowas. Oder direkt einen Anwalt fragen.

Lg

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Hallo,

vielleicht sollte sie sich mal schlau machen, wie man den Führerschein über andere Wege wiedererlangen kann. Dank der eropäischen Rechtssprechung und dem ganzen Gewusel kann sie ja einen EU Führerschein machen.
Am besten einfach mal googeln, wie man diese mpu umgehen kann oder einen eu Führerschein ohne mpu bekommt. Da gibt es bestimmt was, seitdem jedes Land verpflichtet ist alles und jedes aus der EU anzuerkennen...

Beste Grüße

Mr. Dog

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Hey,

ich hatte auch schon das Vergnügen, dass sich eine Prostituierte in mich verliebt hat. Daraus entstand dann eine Beziehung, die aber sehr schwer belastet war. Nicht etwa ausschließlich wegen ihrem Job. Dem war ich mir ja bewusst als ich mich darauf eingelassen habe. Obwohl ich sagen muss, dass sich mit wachsenden Gefühlen natürlich auch die Sorgen um den Job mehren.

Jedoch war der größte Brennpunkt, dass sie einfach psychisch etwas drin hatte, was man nicht oder nur sehr schwer wieder herausbekommt. Ich möchte damit nicht abwertend sein. Allerdings konnte ich in den letzten 8 Jahren meiner Zeit als Bordellbesucher (ich hasse das Wort Freier...) einige interessante Erfahrungen sammeln, die sich um das Privatleben und den Charakter der Damen drehen. Und da muss ich ganz einfach sagen, dass anscheinend bei der Mehrheit irgendetwas ist, das ihr Leben belastet. Und dabei rede ich nicht von Lapalien, sondern von existentiellen Sachen. Als Außenstehender ist es da leicht zu urteilen und zu verurteilen. Wenn man sich allerdings intensiver mit ihnen beschäftigt und es über die bloße Dienstleistung hinausgeht, dann bekmmt man schon einen ganz guten Einblick in deren Leben.

Von daher kann ich nur sagen: Mach es wie du es denkst. Es hat mir wertvolle Erfahrungen gebracht. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit schwierig und endet nicht Hollywood mäßig, aber du kannst auf jeden Fall eine Seite des Lebens kennenlernen, die nur sehr wenige überhaupt als existent wahrnehmen.

Liebe Grüße

DDog

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