schreib dem händler (wenn es gewerblich ist)eine nachricht, solange er es noch nicht verschickt hat. und klär das mit ihm, denn dann hast du 14tage widerrufsrecht. wenn er es schon verschickt hat,kann es sein,das er sagt,du sollst die annahme verweigern und damit geht es zurück an den absender.
Antwort
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Und zur weiteren Information,wenn es nicht klar wird:
Ich bin zahlungswillig und keine Schmarotzerin,aber ich wollte einfach den Handwerker per Überweisung bezahlen(vor Ort oder im Nachhinein war egal)
Ich finde es nicht seriös,wenn ein Fremder sagt,er will mit einem für Bargeld direkt zur Bank fahren.
Es war an einem Samstag,und ich konnte den Vermieter nicht erreichen-also sollte ich 2 Tage komplett ohne Strom leben? Oder nen Elektriker rufen.
Es war ein Kurzschluss durch die alten Leitungen durch eine Lampe verursacht- der Handwerker montierte zwar die Lampe ab,aber den Lichtschalter reparierte er nicht-also nicht zu 100% repariert.
Der Anruf wurde vom Elektronotdienst selbst aufgenommen,nicht von mir.