Hallo, es kommt immer darauf an, ab wann (Geschwindigkeitsüberschreitung) in dem Messbereich(Stadt,Strasse) mit Verwarngeld oder Bußgeld geahndet wird. Das ist auch in den Bundesländern unterschiedlich. Zum Beispiel wird in Brandenburg im 50´er-Bereich erst ab einer Überschreitung von 61 Km/h mit Verwarngeld geahndet, in Berlin hingegen schon ab 56 Km/h Überschreitung. Das ist dann gestaffelt, kannst Du im Verwarn- und Bußgeldkatalog nachsehen. Aufbauseminar kann von der Führerscheinstelle angeordnet werden, da muss man aber schon öfter zu schnell sein oder zu viele Punkte gesammelt haben. Hoffe das hilft Dir weiter.
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Na klar kann das Geld zurückgeholt/zurückgebucht werden. Viele Banken auch die Volksbank (habe selber bei der Berliner Volksbank nachgefragt). Problemlos ist die Sache, wenn das Geld bei dem Empfänger-Konto noch nicht gut geschrieben wurde, danach kann das Probleme machen. Also rasch handeln. Und das ist natürlich kostenpflichtig (von Bank zu Bank unterschiedlich), bei kleineren Geldsummen rentiert sich das nicht, die Kosten sind vielleicht höher als der Erlös. Aber immer erst bei der Bank nachfragen. Die polizeiliche Anzeige gegen solche Typen nicht vergessen, diesen sollte man das Handwerk vermiesen und natürlich schlecht bewerten.