folgendes steht im vertrag: im fall einer krankheitsbedingten arbeitsunfährigkeit ist der mitarbeiter verspflichtet, seinem zuständigen vorgestzten unverzüglich, in der regel telefonisch spätestens zum vorgesehenen arbeitsbeginn, die kranhtiesbedingte arbeitsunfähigkeit und deren vorraussichtliche dauer mitzuteilen und eine ärztliche beschienigung darüber vorzulegen. im übrigen gelten die gestzlichen und tariflichen bestimmungen

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wie alt bist du??

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am besten mal antworten die was aussagen außer ironie. wasn jetzt. darf ich oda nicht?? (wenn ich mal so andere fragen durchlese, die hier gestellt werden, darf ich die auch stellen)lol

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aber wenn sie doch in einem hotel wohnt, dann braucht sie doch keine einladung von mir oder?? weil sie ist doch hier unabhängig ob ich sie kenne oder nicht.

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