Unabhängig ob du schon gezahlt hast oder nicht, hast du Gewährleistung auf die erbrachten Leistungen. Um die Mängel beseitigt zu bekommen, solltest du sie von einem bausachverständigen protokollieren lassen, dann dem Handwerker das Protokoll überreichen, die Annahme mit Unterschrift dokumentieren und die mängelbeseitigung schriftlich mit Fristsetzung einfordern. Macht er das nicht, kannst du jemand anders damit beauftragen und den Handwerker verklagen. Er muss dann die Rechnung des anderen Handwerkers Zahlen. Man nennt das Ersatzvornahme.

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Schornsteinfeger bemängelt vom Ofenhersteller gelieferte Arretierung für Kaminofen

Wir haben einen Kaminofen vom renomierten Hersteller Hase gekauft, den ein Fachbetrieb geliefert und aufgestellt hat. Der Ofen ist drehbar, was wir aber eigentlich nicht brauchen.

Bei der Abnahme hat der Bezirksschornsteinfeger jetzt bemängelt, dass der Ofen so weit gedreht werden könnte, dass brennbare Teile zu nahe sind.

Für diesen Fall hat der Hersteller Arretierungen mitgeliefert, mit denen die Ofendrehung begrenzt werden kann. Diese werden einfach in die Führung gesteckt, und der Drehwinkel wird kleiner. Aber diese Arretierungen (zwei kleine Blechteile) reichen dem Bezirksschornsteinfeger nicht! Er fordert Arretierungen, die "nicht werkzeuglos" sind, also z.B. verschraubt.

Unser Fachbetrieb hat mit dem Ofenhersteller Kontakt aufgenommen. Eine solche Forderung haben die noch nie für dieses Modell oder ein anderes gehört. Zudem ist ihre Konstruktion mit den einsteckbaren Arretierungen von allen erforderlichen Prüfstellen, die den Ofen abgenommen haben, akzeptiert worden!

Technisch lässt sich sicher eine Lösung finden, aber ich will jetzt eigentlich nicht an meinem neuen Ofen Löcher für Arretierungsschrauben bohren (wodurch die Gewährleistung erlischt), mir Arretierungen fräsen lassen, etc.

Meine Frage: - Darf der Bezirksschornsteinfeger das überhaupt? Also sich über Abnahmen von Prüfstellen hinwegsetzen und höhere Forderungen stellen?

  • An wen wendet man sich ggf. wegen einer Beschwerde gegen den Bezirksschornsteinfeger? Die Herren haben ja schon ne ganz schöne Macht durch ihr Monopol.

Weitere Ideen, was wir machen können, sind herzlich willkommen! Danke schonmal für eure Antworten!

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Ich glaub, man muss bisschen unterscheiden: es geht nicht drum, ob arretierungen erforderlich sind oder nicht. Dass welche hin müssen, ist klar.

Die Frage ist, ob der Schornsteinfeger die technische Lösung in Frage stellen kann und darf, die der Hersteller entwickelt und von den gängigen prüfinstitutionen abnehmen lassen hat.

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Keine Sorge:

Ich hatte nicht dran gedacht, das Geld privat vorzuschießen! Ich hatte eher ein Konstrukt im Kopf im Sinne von:

1) schriftliche Bestätigung von mir an den Handwerker, dass ich die Kosten für's Material übernehme, falls der Bauträger ausfällt

gleichzeitig

2) schriftliche Bestätigung vom Bauträger an mich, dass der Kaufpreis um den Materialpreis vermindert wird, wenn er zahlungsunfähig wird.

Was haltet ihr davon?

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