In dem Sie die Anwendung in den Papierkorb schieben, löschen Sie lediglich die Desktop-Verlinkung. Die Anwendung muss komplett deinstalliert werden. Das geht über die Systemsteuerung (zu finden über "Start"), wo Sie dann "Programme" (oder ähnliches) anklicken und dann "RegClean Pro" auswählen. Mit der rechten Maustaste klicken Sie das an und löschen es. Möglicherweise müssen Sie danach noch den PC neu starten.
Nein, so eine Flatrate für Post gibt e nicht. Es gibt aber verschiedene Briefdienstleistungsunternehmen, die Post abholen und man bekommt monatlich die dazugehörige Rechnung.
Solange nichts schriftlich geregelt ist, hat Ihr Lebensgefährte mit seiner Aussage völlig recht. Die Ehefrau hat in dem Fall das alleinige Entscheidungsrecht. Irrelevant ist dabei, dass die Trennung bereits 3 Jahre her ist - sie sind noch verheiratet und nur das zählt hier. Wichtig wäre zum einen die Scheidung, damit die Noch-Ehefrau keinerlei Rechte mehr hat. Das betrifft ja nicht nur die Beerdigung, sondern auch z.B. den möglichen Nachlass. Auch der muss schriftlich geregelt werden, wenn Sie nicht verheiratet sind. Sollten Sie beide nicht heiraten wollen, muss die spätere Beerdigung schriftlich gereg elt werden, da Sie rechtlich nicht verwandt sind. In einer Vorsorgevollmacht kann man selbst klar regeln, wie die eigene Beerdigung stattfinden und wer sich darum kümmmern soll. Das gehört auch nicht in ein Testament, denn das wird ja normalerweise erst nach der Beisetzung verlesen.