Das Amt lässt den Vermieter wohl erst einmal dazu Stellung nehmen, aber wenn er die Umnutzungsänderung nicht gemacht hat, kann er ja auch nichts anderes sagen als seinen Fehler einzugestehen.
Wir wollen nur wissen ob der Mietvertrag eigentlich rechtens ist wenn die Wohnung gar keine Wohnung ist?!