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derekle

14.08.2014
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Geistesblitzer

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derekle
14.08.2014, 12:58
Abschlag für Küche beim Umzug pflicht?

Hallo Leute. ich habe folgendes Problem... undzwar habe ich dem Vormieter zugesagt, seine Küche(wenn man sie Küche nennen kann :P) für einen dafür zu hohen Preis zu übernommen, das mündlich und auch über Whatsapp, denn das war seine Voraussetzung, um als Nachmieter in Frage zu kommen. Jedoch hat sich jetzt etwas besseres ergeben, ich werde eine bessere vollausgestattete Küche für einen deutlich niedrigeren Preis erwerben können und als Student habe ich auch nicht Geld wie Heu. Daraufhin hab ich ihm ein vernünftiges Gegenangebot gemacht, was sie jedoch strikt ablehnt und das volle vereinbarte Geld fordert. Mit dem Vermieter habe ich schon geredet und er sagte mir, dass es nicht seine Angelegenheit sei und wir das untereinander regeln sollen. Nun meine Frage, bin ich gezwungen wegen meiner vorherigen Zusage den Abschlag zu zahlen, und wenn nicht, bin ich irgendwie angreifbar? Danke im voraus :)

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Antwort
von derekle
14.08.2014, 22:38

Vielen dank Leute, damit hat sich die Frage geklärt. So hab ich wenigstens nicht mit meinem schlechten Gewissen zu kämpfen :D

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