Vorhin ging ich einkaufen, und als ich durch die "Sicherheitsschleuse" an der Kasse ging, da "piepte" es laut und schrill, weil ich zuvor schon bei einem anderen Supermarkt diverse Sachen gekauft hab.... und aus unerfindlichen Gründen haben die Sachen des anderen Supermarktes, in dem zweiten Supermarkt ein Alarm ausgelöst.
Sofort war die Security zur Stelle, um meine Tasche auf Diebesgut zu durch suchen.
Muss ich mir das gefallen lassen?
Um Aufklärung bemüht, und um den Verdacht des Diebstahls auszuräumen hab ich die Security in meine Taschen gucken lassen, aber irgendwie fand ich das dann aber auch schon den Hammer. Was wäre, wenn ich mich einfach geweigert hätte, in meine Tasche gucken zu lassen...
... hätte die Security das Recht gehabt, die Kontrolle zu erzwingen?
... hätte die Security das Recht gehabt, mich vor Ort festzuhalten, bis z.B. die Polizei vor Ort?
Was, wenn die Security mich hätte festhalten wollen, und ich dem Securitytypen eine "geleuchtet" (=einen Faustschlag versetzt) hätte? Wäre das dann eine strafbewehrte Köperverletzung, oder die berechtigte Gegenwehr zu Verteidigung meiner Freiheitsrechte?