Rechtlich ist es so, dass Deine Bank Dir keine Gebühren auferlegen darf. Der abbuchenden Bank fallen natürlich Kosten und Aufwände zu wenn die Lastschrift zurücküberwiesen werden muss (tatsächlich ist es nämlich so, dass der Betrag rein formell abgebucht wird, Deine Hausbank den Betrag jedoch sofort wieder zurückfordert).
Diese Kosten welche die abbuchende Bank dem Gläubiger in Rechnung stellt darf dieser Dir natürlich als Schaden in Rechnung stellen. Hierbei hat der BGH jedoch mehrfach geurteilt, dass die Gebühren ausschließlich den entstandenen Schaden betragen dürfen. Hier wurde ein Betrag von 3,24Eur für angemessen erklärt. Sämtlich höhere Beträge müssen von der Bank substantiiert, also glaubhaft lückenlos aufgeschlüsselt, werden.
Du musst natürlich auch nur für den Schaden gerade stehen, welchen Du verursacht hast. Wenn jetzt eine der 2 Lastschriften vertraglich nicht festgelegt war oder nicht zu erwarten war/nicht in Rechnung gestellt wurde mit Ankündigung dass Betrag X zum Zeitpunkt Z abgebucht wird, dann trifft Dich auch hier keine Schuld.
Ganz davon ab muss man immer trennen zwischen der Hauptforderung (Rechnungsbetrag) welcher meistens einwandfrei per Vertrag nachgewiesen werden kann und der Nebenforderung. In letztere fallen sämtliche Gebühren und Schadenersatzansprüche. Diese müssen vom Gläubiger lückenlos und glaubhaft dargestellt werden.
Ich würde die wirklich angefallenen Kosten zahlen und die überhöhten Lastschriftgebühren nicht begleichen und hierfür eine Kostenaufstellung der entstandenen Forderung geben lassen sowie den Nachweis der Bank wie diese Forderung zustande kommt.
Als Zusatzhinweis: Normal anfallende "Arbeit" darf nicht berechnet werden. D.h. eine Bank darf nicht Gebühren verlangen, nur weil diese manuell tätig geworden ist! Es müssen Kosten sein, welche sich aus vertraglichen Gegebenheiten gegenüber Dritten ergeben für welche also auch physikalisch Geld geflossen sein muss. In der Regel habert es an letzterem so dass diese Forderungen vor Gericht regelmäßig keinen Erfolg haben. Das weiß nur das normale Fußvolk nicht und letztlich zahlt es. Damit eine Goldgrube für die entsprechenden Unternehmen da sich allenfalls 5% zur Wehr setzen.