Das ist noch besser. Aber das kann doch nicht mehr rechtens sein. Wenn man logisch denkt und sich die Deutschen-Grundrechte durchliest verstößt doch der Rundfunkstaatsvertrag gegen die Deutschen-Grundrechte.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.