Moin, habe grade mein Auto angemeldet verkauft Abmeldung termin alles vertraglich geregelt mit Uhrzeit des verkaufe falls der neue Besitzer sich blitzen lässt etc.
Unterschrift für Kauf und Übergabe alles vorhanden.
Nun meine Frage das Auto ist 23 Jahre alt mit HU 10/23, optische Mängel habe ich in den Vertrag geschreiben. Mechanisch ist nichts vorhanden.
I'm Vertrag war keine Klausel zwecks Garantie und Rücknahme bzw Gewährleistung.
Nun meine Frage falls doch was sein sollte hafte ich dann? Weil der Käufer meinte wenn etwas ist meldet er sich aber da keine Klausel im Vertrag bin ich der Meinung das ich damit dann nichts zutun habe. Vertrag ist auch ausgeschrieben als PRIVATER KAUFVERTRAG
Hab das Auto im guten Gewissen verkauft.
Freue mich auf antworten :)