Zeile in neuem Koalitionsvertrag Verfassungswidrig?
Der Koalitionsvertrag unserer neuen Regierung beinhaltet eine Zeile die mir schwer aufstößt.
"Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab."
S.93 Z.3031
Laut diesem Punkt bekommt man einen Anwalt gestellt wenn man ein Fahrrad klaut, aber nicht wenn man in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden soll.
Den Pflichtverteidiger gibt es ja aber um Fehlerhafte Urteile zu vermeiden und um all die Menschen gleich vor dem Gesetz zu machen, die sich keinen Anwalt selbst leisten können.
Spricht das nicht also gegen unser Grundgesetz, in dem es heißt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?