Hallo, im letzten Jahr gab es das Urteil des OLG Dresden (Az: 8 U 662/11). Die Revision vor dem BGH wurde von der beklagten Sparkasse zurückgezogen, so dass eine höchstrichterliche Entscheidung noch immer aussteht. Einzelne Banken haben aber daraufhin begonnen, zu Unrecht gezahlte Gebühren zurück zu erstatten.
Ich hattee dazu beim Ombudsmann der privaten Banken ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. In dessen Ergebnis schlägt der Ombudsmann nun einen Vergelich vor:
Wenn das derzeit beim BHG anhängige Revisionsverfahren (XI ZR 405/12) solche Gebühren für unzulässig erklärt oder die revisionsführende Bank in diesem Verfahren eine streitige Entscheidung verhindert, ist die bank zur Rückerstattung der gebühren an mich verpflichtet. Leider kenn ich dieses BGH-Revisionsverfahren nicht, habe es auch nicht im Internet gefunden. Kann mir dazu jemand etwas berichten?