Antwort
Meine Frage ging primär Richtung: - Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? - Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? - Benötigt er eine dazu nicht eine Genehmigung des Ordnungsamt, dass es in einem Wohngebiet seinen Wagen aufstellen darf? - Und wenn ja, bekommt man die einfach, oder gibt es da Auflagen, z.B. nur einen Tag pro Woche, usw? Massnahmen gegen Geruch?