Ein Stück von der Fensterbank abgebrochen, wer zahlt?
Hallo zusammen, auf meinem Balkon ist ein größeres Stück von der Fensterbank abgebröckelt. Diese war bereits vor Einzug schon sichtlich porös (lange Risse usw.) nur haben wir natürlich kein Übergabeprotokoll, man ist ja naiv in die erste Wohnung gezogen.
Die Vermieterin möchte es natürlich von der Kaution abziehen, ich habe nun dagegen gehalten und gesagt, dass die Fensterbank über die Jahre durch die Außeneinwirkung porös geworden ist und diese somit der Belastung durch das abstellen von Tellern, Flaschen usw. nicht mehr stand gehalten hat und somit abgebrochen ist. Wir haben diese nicht mutwillig zerstört. Und Sachen darauf abstellen sollte ja erlaubt sein.
Wer hat nun recht und was kann ich tun?
Ich danke euch für eure Hilfe!