Nabend ;)
Ich habe ein Problen, ich habe mich aus Leichtsin bei onlybusiness48.de Angemeldet, habe nir AGB´s mal kurz überflogen und leider Gottes erst am Nächsten Tag Bemerk das ich für den Dreck 250 € Bezahlen soll..
Ich habe dann sofort einen Kündigung Per Post, E-mial, und Fax gesendet,
Gestern habe ich eine Antwort bekommen, und Zwar heißt es im Schreiben
"Ihre Kündigung kann nicht berücksichtig.. bla bla bla , es besteht ein Vertrag ohne Rücktrittsrecht.
Per Email bekamm ich dann noch das?
Die Zahl derer, die sich ihren vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) entziehen wollen, ist dank zahlreicher Gerichtsurteile rückläufig. Dennoch versuchen einige Unbelehrbare immer wieder, den B2B-Anbieter um die rechtmäßigen Gebühren zu betrügen. In die Vielzahl der diesbezüglich schon erlassenen Urteile reiht sich nun ein weiterer Richterspruch, diesmal vom Amtsgericht in Halle an der Saale.
Wie schon so oft in der Vergangenheit, so hatte sich auch diesmal der Kläger auf dem Onlineportal der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) angemeldet. Mit einer solchen Anmeldung erhalten gewerbliche Kunden, Wiederverkäufer und Großhändler Zugang zu lukrativen Geschäftskontakten und Zulieferern. Im Gegenzug verpflichtet sich jeder Kunde vertraglich zur Zahlung einer pauschalen Gebühr in Höhe von 20,- Euro monatlich. Leider nicht neu für die Onlineplattform ist, dass sich einzelne Kunden immer wieder versuchen, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Auch im vorliegenden Fall strebte der Kläger beim Amtsgericht an, ein „Nichtbestehen eines Zahlungsanspruchs“ festzustellen. Zur Begründung führte der Kläger an, dass er bei Vertragsabschluss – also bei der Onlineanmeldung – nicht über die Kostenpflicht informiert wurde.
Die unparteiischen Richter prüften den Sachverhalt und unterzogen die Internetplattform einer eingehenden Begutachtung hinsichtlich möglicher Schwachstellen oder versteckter Kosten. Und wie schon viele Male zuvor fiel das Ergebnis eindeutig zugunsten der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) aus.
http://textvorlage.melango.de/urteil14.pdf
Was soll ich denn nun machen?
Soviel ich weiß gibt es eine Gesetzliche Rücktrittsrecht.