Hallo,

nach Ihren Vorstellungen ist ja das Ziel, noch 2 Module mehr, wie geplant zu installieren.

  1. Ist die Rechnung denn jetzt so hoch, als wären die beiden Module montiert? Dann sollten sie den Preis pro installiertem kW ermitteln und unter Abzug von 400W Modulleistung mindern.
  2. Wenn der Rechnungspreis bereits reduziert ist, wegen der fehlenden Module und sie dennoch diese montiert haben möchten muß tatsächlich fachlich geklärt werden, ob der/die Wechselrichter das zulassen oder nicht.
  3. Die Reduzierung der Vergütung ab 1.10 ist nicht beeinflusst von 2 Modulen mehr oder weniger.

Wenn sie mir die genaue Modulbezeichnung und Anzahl sowie die jetzige Bezeichnung der Wechselrichter mitteilen, kann ich ermitteln ob die 2 Module noch montiert werden können.

Mfg A.Klasen

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Vielen Dank für die Teilnahme in kurzer Zeit und die guten Ratschläge und Anmerkungen.

Wir müssen fairerweise auch sagen und annehmen, das bislang formell, juristisch von beiden Seiten alles vrorgetragen wurde. der Eigentümer stand zur Zeit der Kündigung im Grundbuch und alle mit dem verfahren notwendigen Fristen sind eingehalten worden.

Es ist leider so, das die Richterin, hier einen Eigenbedarf stattgibt, obwohl meine Freundin schon vor dem Hausverkauf allen Beteiligten den Auszug zum Ende des Jahres angekündigt und auch schriftlich erklärt hat. Nun kauft ein Professor das Haus und veranlaßt die Räumungsklage nachdem meine Freundin nicht zum gekündigten Zeitpunkt ausgezogen ist. Hier handelt es sich um eine finanziell priviligierte Person im Vergleich zu meiner alleinerziehenden Freundin. Er kann bereits großzügig im neuerworbenen Haus leben und zudem noch ins 8km entfernte Haus seiner Partnerin ausweichen und schafft es, das meine Freundin Ihre 60m² Wohnung 1 Monat vor Ihrem geplanten, angekündigten Auzug verlassen muß.

Sie muß unter allen Umständen den Monat Dezember noch in Ihrer Wohnung bleiben können, ohne finanzielle und juristische Folgen zu befürchten. Wie erreicht sie das?

Danke

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