Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Rekordzahlen bei Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen - was kann dagegen getan werden?
    • Kann jemand dieses Rätsel lösen? 🤔
    • Sollte Deutschland Reparationszahlungen an Namibien leisten?
    • Welche Spiele habt ihr mehrmals durchgespielt :)?
    • Ist es okay in den See zu strullern, wenn man muss?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an eine unheilbar depressive Person
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

dele55

29.10.2009
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
3
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
maik83
13.07.2009, 20:28
Kann man spesen bei Privatinsolvenz behalten? gerade eben Hallo...ich habe folgendes problem...

Hallo...ich habe folgendes problem...ich bin in der ausbildung zum Berufskraftfahrer und möchte bald in den fernverkehr...da bekommt man am tag um die 24 eur spesen...zur verpflegung und waschen an rasthöfen etc. habe folgendes einkommen....Lehrlingsgehalt- BAB(was, soweit ich weiss nicht ins einkommen reinzählt,weil es nicht pfändbar ist) und halbwaisenrente...habe bissl was übwer 900 eur..mit den spesen würde ich klar über die einkommensgrenze fallen...kann ich die spesen behalten obwohl ich über die 980 eur(glaub ich) falle oder nicht........hoffe ihr könnt mir weiterhelfen......thx im vorraus

...zum Beitrag
Antwort
von dele55
29.10.2009, 15:45

Normalerweise gehören (Verpflegungsmehraufwendungen) Spesen nicht zum pfändbaren Teil des Lohns Kleiner Tipp, wenn Du gut mit Deinem Chef kannst, dann las Dir Deine Spesen in Bar aus der Kasse gegen Quittung natürlich bezahlen. Läuft nicht übers Konto. Wo nichts steht fragt auch keiner. Wie Dein Chef Dich bezahlt ist seine SAche und geht niemnden etwas an.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel