Um nocheinmal missverständnisse Vorzubeugen :-)
Unterhalt für meinen Sohn leiste ich in Vorausleistung, da ich kein Einkommen beziehe.
Unterhalt für die Kindesmutter musste ich ohnehin bis zum 3 Lebensjahr meines Sohnes leisten. Sie hat da keinen Titel beantragt oder etwas dergleichen.
Einkommenauskünfte wurden direkt Anfang 2009 erteilt, daher musste ich für die Mutter ja auch nur von Mitte 2008 - Ende 2008 zahlen. Dieser Unterhalt ist unabhängig von dem zu meinem Sohn.
Es geht nur darum das ich von den 6 Monaten, die ich hätte zahlen müssen, nur 2 Monate gezahlt habe. Da es 4 Monate schriftverkehr über die höhe des zuzahlenden Betrages gab, bis er letztenendes feststand. Da ich aber Seit Anfang 2009 Arbeitslos war und seit Ende 2009 am studieren bin, dies auch alles zu der Zeit angegeben habe, verwunderte es mich das jetzt nach 1,5 Jahren auf einmal die Zahlungsaufforderung für die 4 Monate Rückstand bei mir ankam, ohne das sich meine Situation als Student geändert hat oder ich was beim Amt geändert habe. Da sich aus diesen 4 Monaten ein Rückstand von 700 € ergibt und ich von dem Geld gute 2 Monate lebe, kann ich mir die nicht mal eben aus den Rippen schneiden.
Das die Grundsätzlich zu zahlen sind ist mir klar, genauso wie die Vorausleistungen für meinen Sohn. Jedoch dachte ich das würde bis nachdem Studium warten.