Hilfe im Streifall mit Versandhandel nach versterben des Ehepartners, bin ich haftbar?
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Mein Ehepartner ist verstorben und hat für sich und sein Enkelkind bei einem Versandhaus persönliche Dinge bestellt. Das Konto lief ausschließlich auf seinen Namen. Nach dem Tod meines Mannes habe ich eine Rechnung des Versandhandels erhalten und die Kontodaten eingesehen. Über die Verbindlichkeit wurde ich vorher nicht informiert. Ich habe die Erbschaft gerichtlich ausgeschlagen. Der Versandhandel hat mir das Konto überschrieben, was rechtlich gar nicht zulässig ist. Nun wird über ein Inkassounternehmen der Schuldbetrag von mir eingefordert. Inwieweit muss ich dafür aufkommen bzw. kann ich haftbar gemacht werden? Ich habe die Sachen nicht bestellt, das Konto lief nicht auf meinen Namen und ich habe das schon zweimal dem Versandhaus und dreimal dem Inkassounternehmen mitgeteilt. Die drohen mit Mahnverfahren... was kann ich tun? vielen Dank für Eure Hilfe.