also Strom wird nicht vom JC übernommen... dass muss du selber tragen, es sei den du hast eine nachtspeicherheizung und einen Boiler(zur Warmwasserzubereitung) dann müssen die zahlen, ansonsten leider nicht.
guten morgen,
schau mal hier....http://www.ratgeber-geld.de/wissen/268-wohneigentum-bei-hartz-iv.html
also du bezeichnet den Dozenten als "Aufseher" na klasse... nicht sehr freundlich.
Ob die Maßnahme nach deiner Meinung Sinn macht oder nicht, ist dem JC völlig egal. Jeder Bürger der arbeitslos wird, wird in ein Bewerbungstraining gesteckt. Der Dozent war erstaunt, wie gut du Bewerbungen und Lebenslauf schreiben kannst?! Es tut mir Leid, aber das bezweifle ich ganz enorm, den ich sehe in deiner Frage nicht ein einziges Komma, keine Gliederung - aber jede Menge Bandwurmsätze. Somit fällt einem es schwer überhaupt herauszufinden, worum es dir geht.
Geht es dir darum, zur Maßnahme gehen zu müssen. Oder darum, ob du evtl. Geld an die Arge zurückzahlen musst.
das mit der Entlohnung ist dem JC völlig egal. du kannst die Arbeit nur ablehnen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Guten Morgen,
100 % Schwerbehinderung = Schwerbehindertenausweis das müsste deine SA ja wissen, denn dir steht ja auch ein Mehrbedarf zu ..wegen deiner Erkrankung und für den Grund der 100% sowieso,. (MEB -Antrag)
hinzu kommt noch, dass dir über die KK die Fahrten von und zur Dialyse zustehen. Über einen sogenannten Transportschein. Somit musst du nichts schleppen oder Bus und Bahn nutzen.
2 Jobs á 450 Euro werden beim JC als sozialversicherungspflichtig gesehen, d.h. die Jobs werden zusammen gelegt und die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgezogen.
Somit kann es Absicht gewesen sein, dass man dir diese Vermittlungsvorschläge geschickt hat. Damit sie nur noch anteilig zahlen müssen.
Es kann aber auch sein, dass im System vom JC deine 100% noch nicht vermerkt wurden...
Sanktionen ist ja allgemein bekannt ist eine Ermessenssache der SA, heißt sie können müssen aber keine Sanktionen verhängen...
Tipp: schreibe deine SA an, gebe das Schreiben persönlich ab und lasse dir den Eingang mit einer Eingangsbestätigung quittieren. Nicht auf die Aussage machen wir nicht.. eingehen. Dass stimmt nicht sie müssen es quittieren - Sonst hast du keine rechtliche Handhabe. Somit kann sie schon mal nicht wegen mangelnder Mitwirkungspflicht dich sanktionieren. In der Zwischenzeit gehe zur Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) und lasse dich dort in der Zwischenzeit beraten. Die schreiben in deinem Namen das JC an und erfragen den Sachverhalt. Hoffe du kannst damit was anfangen.
Hallo Grinsekatze,
also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass so wie du deinen Fall schilderst das Amt dich deiner Rechte beraubt hat.
1) Wenn Du eine schriftliche Aufforderung bekommen hast deine Mietkosten zu senken, weil die Wohnung für dich zu groß und zu teuer ist. Muss zunächst eine persönliches Gespräch stattfinden.
2) Während des Gespräches muss der SA dich über alle Konsequenzen (Rechte und Pflichten) beider Parteien aufklären. Ist dieses nicht erfolgt, wurde die Informationspflicht nicht erfüllt.
3) Mit Aufforderung (schriftlich) ist das Amt dazu verpflichtet alle Kosten, die anfallen zu tragen. Das heißt, den Umzug zu finanzieren, sowohl als auch die evtl. 3 Monatsmieten, Renovierungskosten, sofern dieses im Mietvertrag steht. Auch für die neue Wohnung.
Für die Umzugskosten, musst du nur 3 Kostenvoranschläge beibringen. Dieses ist als Zuschuss zu gewähren und nicht als Darlehen.
Nun noch etwas.. pass auf das der SA nicht fragt, wie du den Umzug finanziert hast? Wenn diese Frage kommen sollte, du musstest Schulden machen..
Schaue mal im § 22 SGB II nach.. da steht alles drin. Außerdem in der Fachanweisung für deine Stadt .
Hoffe damit kannst du was anfangen.
http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/alg-rechner-so-hoch-ist-das-arbeitslosengeld_aid_465380.html
du solltest das nachrechnen und gegebenfalls beim JC dir die Berechnung erklären lassen. Die Summe erscheint mir zu hoch zu sein
hm also soviel ich weiß, ist das hh-modell ein zuschuss für den arbeitgeber sowohl als auch für den arbeitnehmer.. die summe beläuft sich auf 300 euro für den AN und 250 euro für den AG. aber nur bei vollzeit bei teilzeit sind es 200 für den AN und 150 für den AG. Um anspruch auf hh-modell zu haben müssen in teilzeit mind. 15 std in der woche gearbeitet werden! ansonsten gibt es nichts. Hinzu kommt noch das es nachträglich gezahlt wird und noch an die arbeitsaufnahme gekoppelt ist.. beginnt man erst zum 15. des monats zählt für die arge erst der nächste monat als 1. Arbeitsmonat und es wird über den arbeitgeber gezahlt... Hinzu kommt noch das du bzw. dein mann einen freibetrag hat der sich bei singles auf 1200 brutto im monat beläuft bei verh. 1500 brutto davon werden vorab 100 euro abgezogen von dem verbleibenden 1400 in 2 stufen einmal 20 % von 0 bis 800 euro und von 800 bis 1400 10 % . Die summe die rauskommt wird dann vom nettolohn abezogen und die differenz von der arge bezuschusst was widerum an eurem Bedarfsatz gekoppelt ist. solltet ihr noch kinder haben erhöht sich der betrag bei 2 kindern auf 1700 brutto im monat. also machen wir mal eine rechnung... 1500 brutto -100 euro = 1400 von 0 bis 800 euro - 20 % =160 euro von 800 bis 1400 euro = 800 - 10% = 80 euro also 160+80+100=340 euro abzug als bonus 340 euro vom nettolohn fiktives einkommen 1500 sozialversicherungsabgaben ca. 350 euro macht ein fiktives einkommen von 1150 von dennen nun die 340 abgezogen werden.. macht ein anrechungsbetrag von 840 euro sollte euer bedarfsatu darüber liegen wird die differnez von der arge gezahlt. also macht es ein fiktives nettoeinkommen von 1150 lohn+340freibetrag+300hh-modell+ evtl. kindergeld + evtl. aufstockung arge. hoffe dir damit geholfen zu haben...
wenn dann pons gibt aber noch was besseres und nennt sich collins. ein woerterbuch mit allem was das herz begehrt.. ein dickes buch mit redewendungen - ableitungen und usw. fürs leben gut angelegt.
ich denke mal, dass du mittlerweile weisst was with distinction bedeutet, wenn nicht .. mit auszeichung bestandnen also mit 1++ egal auf welche schule du gegangen bist.
hallo,
ich würde sagen, es ist eine sache der inneren Einstellung! Wenn du dich bei einer Frau wohler fühlst, gehst du zu einer Frau. Aber ich muss sagen, Frauen sind nicht immer ganz so einfühlsam wie Männer! Ich habe bis auf einem Mal immer nur männliche Frauenärzte gehabt und war immer sehr zufrieden. Am besten du geht zu einem Frauenarzt der eine sogenannte Teenagerberatung hat... dort wird dir dann noch mal alles, egal ob du es schon weisst oder nicht erklärt.
Dauerblutungen in deinem Alter können durchaus normal sein... dein Körper muss ja auch erstmal seien "Zyklus" finden. Stress, nicht genügend Schlaf usw. könnten eine Ursache sein...
Kopf hoch.. und wenn es allzu schlimm für dich ist, lasse deine Mom bei der Untersuchung dabei sein!
Hallo Wusel,
zunächst einmal.. also was ich nicht verstehe ist, wie deine EX-Frau auf die Idee kommt von dir 530 Euro Kindesunterhalt zu verlangen? Also ich habe eben nochmal nachgeschaut, und der Höchstbetrag bei einem volljährigem Kind liegt bei "nur" 488 Euro. bei bis zu 1500 Euro Nettoverdienst. Damit würdest du unter dem Selbstbehalt liegen, wenn man die Summe von 530 von deinen 1400 Euro abzieht.
- Schon mal etwas von einem Herabsetzungsantrag gehört?
- Du musst dir um die Kosten eines Fachanwaltes keine Sorgen machen, du bist Erwerbunsunfähigkeitsrenter und mit deinem Verdienst wirst du bestimt PKH (Prozesskostenbeihilfe) bekommen.
- Gehe mit deinem Rentebescheid und dem von deinem ehemaligen Arbeitgeber zum Jugendamt und lasse dich dort beraten.. immer schoen betonen, dass du zahlen willst aber diese Summe nicht aufbringen kannst.Dir stehen auch abzugsfähige Pauschalbeträge zu.. Ich hoffe, das ich dir damit einwenig geholfen habe?
Hallo komischer Typ,
also zunächst einmal.. bleib so wie du bist! Personen die andere fertig machen und oder mobben, haben meines Erachtens ein ganz schlechtes Selbstwertgefühl und versuchen dadurch ihre Schwächen zu kaschieren!
Vergiss nie.. anders denkende werden nicht gemocht sondern bekämpft.
Im Netz gibt es ein Mobbing forum mache dich dort mal schlau...du bist nicht allein und die Leute dort haben echt Ahnung was du machen kannst.
Könnte man so lassen, aber es geht noch besser!
Sehr geehrter Herr xxx, wegen eines unerwartenden Trauerfalls in der Familie, möchte ich mein Fehlen im Zeitraum vom 13.09. 20.09.10 entschuldigen.
Habe mehrfach versucht Sie telefonisch zu erreichen, dieses ist mir leider nicht geglückt. Den versäumten Unterrichtsstoff werde ich selbstverständlich nachholen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Flocke, also ich halte eine AU nur für den Freitag für sehr bedenklich! Egal ob man nur von Montag bis Freitag arbeitet oder auch am Wochenende, ist es immer ratsam sich bis einschl. des darauffolgenden Montags krankschreiben lassen. Darüber hinaus ist es Sache und Ermessen des behandelden Arztes.