Vielen Dank euch allen für eure Tipps und Ratschläge. Das hilft uns ein wenig weiter.

Die Beerdigung und die Kosten dafür werden von den Eltern selbstverständlich übernommen.

um das Erbe auszuschlagen, muss man selbst beim Nachlassgericht anfragen/ aktiv werden?

Oder wird man automatisch vom Nachlassgericht angeschrieben, selbst wenn kein Testament existiert?

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Frage an rasperling1 Wie errechnet sich der von Ihnen angebebene Unterhalt des Vaters in Höhe von 111,00 eur? Vielen Dank.

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