Nein, diese Pflicht besteht nur für Rechtsanwälte und Inkassofirmen. Du als Privatperson kannst das Mahnverfahren weiterhin auf dem Postweg mit den gängigen Anträgen einleiten. Wenn du Infos zum Online-Mahnverfahren haben möchtest dann schau mal unter http://www.mahnverfahren.nrw.de.

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Der Anwalt hat ein Zurückbehaltungsrecht, wenn eine Rechnung nicht bezahlt worden ist. Selbst wenn er nur behauptet, dass eine Rechnung nicht bezahlt worden ist, so darf er zunächst die Unterlagen einbehalten, der Mandant müsste dann auf Herausgabe der Unterlagen klagen, das ist langwierig und kostet Geld. Daher lieber die Rechnung bezahlen, wenn sie nicht zu hoch ist und dann ab zum neuen Anwalt o. dirket zu einem neuen Anwalt und der soll sich darum kümmern.

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Da kann man rechtlich nichts machen, wenn der Domaininhaber tatsächlich denselben Vor- und Nachnamen hat und er hat sich die Domain eher registrieren lassen, dann hat man eben Pech gehabt. Man kann diese Nutzung der Domain auch nicht verbieten lassen, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Man könnte höchstens daran denken, ob man die Domain unter .com oder so registrieren lassen kann.

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Am 2.1. findet in Kapstadt der Neujahrskarneval (Straßenkarneval) statt, Musikgruppen marschieren durch die Stadt vom Stadtzentrum bis Green Point Stadium.

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Es gibt zu jedem Gesetzestext einen juristischen Kommentar, zum HGB gibt es z.B. einen Kommentar von Baumbach/Hopt -das sind die Autoren- derzeit in der 33. Auflage vom Beck Verlag, dort ist alles noch viel genauer erklärt, aber auch zum Teil in sehr juristischer Sprache, aber immer noch verständlich. Es gibt auch noch andere Kommentare zum HGB, einfach mal bei amazon.de schauen.

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Leider nein, eingetragene Lebenspartner werden bei der Erbschaftssteuer nicht wie Ehegatten behandelt, dies hat gerade der Bundesfinanzhof entschieden. Es bleibt abzuwarten, ob auch der Bundesgerichtshof hieran festhalten wird. Lebenspartner genießen somit weit weniger Vergünstigungen. Sie werden so behandelt wie Erben ohne familiäre Bindung zum Verstorbenen. Ihnen steht lediglich ein Freibetrag von 5.200 Euro zu und das Finanzamt rechnet mit den Steuersätzen der ungünstigen Steuerklasse 3.

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Ich finde max. 10 € auch völlig ausreichend, es ist ja immerhin nur Nikolaus, früher gab es da nur Obst und Schokolade, ich meine, auch die Kinder jetzt sollten ein wenig lernen, sich einzschränken und sich auf das wesentliche zu besinnen (innere Werte/Familien- und Freundeszusammenhalt) und nicht nur Geld und Status Quo und in diesem Zusammenhang achten wir schon darauf, dass zu solchen "kleinen" Gelegenheiten nicht zu viel oder zu teuer geschenkt wird.

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Wer sein von einem Profi-Fotografen gefertigtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Ein Kunde musste dem Urteil zufolge die Veröffentlichung der Bilder rückgängig machen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt, da die Fotos nur für den Zweck der online-Bewerbung gemacht worden waren. Ich würde dir daher nicht empfehlen, die Fotos einfach so auf deiner homepage zu benutzen, fragen den Fotografen und bitte um sein Einverständnis.

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Nein, die geplante Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten, wird bei einer solchen Videoüberwachung zufällig ein Diebstahl aufgedeckt, so darf dieses Video nicht als Beweismittel vor Gericht verwertet werden. Allerdings gibt es zu jeder Regeln im juristischen Bereich auch immer mind. 1 Ausnahme: verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber hinreichenden Verdacht gg. Mitarbeiter hat und die Aufklärung mit anderen Mitteln nicht möglich ist. Im geschilderten Fall wäre es also nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zulässig.

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Auf jeden Fall, damit muss man rechnen. Wer als Fußgänger am Abend in dunkler Kleidung auf der Straße unterwegs ist, muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld rechnen. Im konkreten Fall, den das LG Hagen entschied, überquerte ein Mann eine Straße und wurde von einem Auto erfasst. Die Schmerzensgeldklage des schwer verletzten Mannes gegen den Autofahrer wurde vom Gericht abgewiesen. Zwar sei der Autofahrer zu schnell gefahren, doch habe ein Gutachten nachgewiesen, dass der Unfall - weil der Kläger überhaupt nicht zu sehen gewesen ist - bei angemessener Geschwindigkeit passiert wäre.

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Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Die bisherige Regelung der Erbschaftssteuer, nach der Immobilien, Grundbesitz und Betriebsvermögen geringer besteuert werden als Kapitalvermögen, ist verfassungswidrig. Bis zum 31. Dezember 2008 muss der Bundestag nun die Regelung der Erbschaftssteuer ändern. Bis dahin, und das haben die höchsten Richter gleich mit verfügt, soll die bisherige Regelung gelten. Nach noch geltendem Recht wird bei Immobilien Grundstücken und Betrieben nicht der tatsächliche Verkehrswert für die Berechnung der Erbschaftssteuer zugrunde gelegt. Bei Grundbesitz wird die Steuer nach Bodenrichtwerten oder Ertragswerten festgelegt. Und die liegen oftmals weit unter dem Verkehrswert. Bei bebauten Grundstücken liegt der zugrunde gelegte Wert im Durchschnitt bei etwa 50 Prozent des Verkehrswertes. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun zur Bemessung der Erbschaftssteuer eine Feststellung nahe an dem Verkehrswert.

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