Einfach die letzten Anträge ausfüllen und an die Bausparkasse zusenden. Machen sie jedoch einen Zweizeiler dazu. Schade jetzt können Sie maximal für die letzten 2 Jahre - in diesem Fall 2011 und 2012 die WoP beantragen. Im Dezember hätten Sie noch für 2010 beantragen können. Beim Unterschriftsfeld schreiben Sie einfach verstorben rein. Grundsätzlich wird die Beantragung und Verwaltung der Wohnungsbauprämie immer von der Bausparkasse übernommen. Daher bei Fragen am besten dort anrufen und sich mit der WoP-Stelle bzw. Prämienstelle verbinden lassen. Viel Erfolg.
Hallo. Eine Einkommensteuererklärung ist definitiv nicht erforderlich. Die WoP wird mittels WoP-Antrag bei der Bausparkasse beantragt. Den Antrag erhält man meistens im Januar gemeinsam mit dem Jahres Kontoauszug Die Bausparkasse beantragt und verwaltet dann für Sie die Prämie. Auf der Rückseite des Antrages stehen zur Orientierung die Brutto Einkommen die nicht übersteigt werden dürfen. Wichtig ist die Antragsfrist von 2 Jahren nicht verstreichen zu lassen. Viel Erfolg bei der Beantragung.
Also das stimmt nicht. Wohnungsbauprämie wird mit dem Wohnungsbauprämienantrag, den du jährlich mit dem Kontoauszug deines Bausparvertrages erhältst - beantragt und zwar direkt bei deiner Bausparkasse.
Hilfreich wäre die Steuererklärung nur um zu wissen wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist.
Solltest du Alleinstehend sein, wär die Grenze bei 25.600 Euro, bist du dagegen verheiratet dann liegt sie bei 51.200 EUR.
Liegt dein Einkommen deutlich darunter, dann ist eine Steuererklärung in deinem Fall überhaupt nicht erforderlich!
ja, grundsätzlich kann bis das Guthaben die Bausparsumme erreicht, Wohnungsbauprämie beantragt werden. Voraussetzungen sind nur Einhaltung der Einkommengrenze (25.600/51.200) und Einzahlungen von mindestens 50 EUR pro Prämienjahr.