zu 1.: mitteilen musst du dem finanzamt erst mal nichts. das machst du ja mit abgabe von steuererklärungen. interessant wird es für dich erst, wenn du die kleinunternehmergrenze im laufenden Jahr überschreitest, dann wärst du ab nächstes jahr umsatzsteuerpflichtig. wenn du die ag als angestellte leitest, hats gar keine auswirkung, weils ja dann ne andere einkunftsart ist. wenn du nicht angestellt bist, wäre die abgrenzung freiberuflich und gewerblich zu prüfen.

zu 2.: wenn du nicht angestellt bist, gibt es für dich keine pflichtversicherungen im rahmen der sozialversicherungen!

zu 3.: na alles was du auf deine anderen rechnungen auch schreibst. was für schwierigkeiten sollte es geben? das finanzamt kann dir nicht vorschreiben, wie du dein geld verdienst.

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