Na, wie war es denn in Gran Canaria?

Gerade das IFA Buenaventura hat ausschließlich Twin-Bed-Zimmer, d.h. die Betten stehen auseinander, lassen sich aber zusammenschieben.

Habe bei drei Urlauben in dem Ding aber auch die leidvolle Erfahrung gemacht, dass die Putzfrauen sich täglich die Mühe machen, die Betten wieder auseinander zu schieben ...

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Das ist nach den alten AGB von Sky tatsächlich möglich. Sie erlauben einen Wechsel zwischen gleichwertigen Paketen (also Preisgleichen).

Nach den neuen AGB (die es seit ca. August 2010 gibt) ist das zwar möglich, allerdings verlängert sich dann jedes Mal die Vertragslaufzeit. Dann also Finger weg!

Und: Bei jedem Wechsel immer auf die Gültigkeit der alten AGB hinweisen!

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Richtig. Es geht viel weniger als die Hälfte an den Staat und in dieser Einkommensklasse schon gar nicht an Steuern. Den Hauptteil machen die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung aus.

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Du bezahlst mit der Miete eine Vorauszahlung für solche Nebenkosten, wie z.B. die Grundsteuer, den Schornsteinfeger oder eben die Müllabfuhr.

Nachzahlungen sind möglich, wenn der Vermieter nicht hinkommt. Bei einer Nachzahlung von 600 Euro (wenn da keine Heizkosten drin sind) besteht aber schon die Gefahr, dass da ein Rechenfehler drin ist oder Du bei der Vermietung ein wenig über den Tisch gezogen wurdest, weil die Nebenkosten zu gering angegeben waren.

Deshalb solltest Du Dir auf jeden Fall eine rechtliche Beratung suchen, z.B. bein örtlichen Mieterverein. Dort musst Du zumeist allerdings Mitglied werden.

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Gerade dieses duale Studium ermöglicht es, nahezu alles abzusetzen, was mit Studium und Beruf zu tun hat. Die Zweitwohnung zählt allerdings nur, wenn Du am Heimatort auch einen eigenen Hausstand hast und nicht bei den Eltern wohnst. Bei den Werbungskosten ist es wichtig, schon vorher gut zu rechnen und ggf. zusätzliche Kosten zu verursachen (Anschaffung von Fachbüchern etc.), möglichst viele Fahrten usw. - Fahrtkosten: Absetzbar sind nur die tatsächlich entstehenden Kosten, d.h. so oft wie möglich Brandenburg-Berlin fahren und trotzdem auch immer die kleineren Strecken ansetzen, wenn Du aus dem Wohnheim fährst.

Wichtig: Belege sammeln. Theoretisch muss die Kindergeldkasse sich nicht an den Steuerbescheid halten und Du musst die Kosten dort seperat nachweisen.

Nach Abzug der Werbungskosten sind für das Kindergeld dann auch noch die Versicherungskosten für Kranken- und Rentenversicherung abziehbar, weil diese Ausgaben eben Dein zur Verfügung stehendes Einkommen gemindert haben.

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