Gerade dieses duale Studium ermöglicht es, nahezu alles abzusetzen, was mit Studium und Beruf zu tun hat. Die Zweitwohnung zählt allerdings nur, wenn Du am Heimatort auch einen eigenen Hausstand hast und nicht bei den Eltern wohnst. Bei den Werbungskosten ist es wichtig, schon vorher gut zu rechnen und ggf. zusätzliche Kosten zu verursachen (Anschaffung von Fachbüchern etc.), möglichst viele Fahrten usw. - Fahrtkosten: Absetzbar sind nur die tatsächlich entstehenden Kosten, d.h. so oft wie möglich Brandenburg-Berlin fahren und trotzdem auch immer die kleineren Strecken ansetzen, wenn Du aus dem Wohnheim fährst.
Wichtig: Belege sammeln. Theoretisch muss die Kindergeldkasse sich nicht an den Steuerbescheid halten und Du musst die Kosten dort seperat nachweisen.
Nach Abzug der Werbungskosten sind für das Kindergeld dann auch noch die Versicherungskosten für Kranken- und Rentenversicherung abziehbar, weil diese Ausgaben eben Dein zur Verfügung stehendes Einkommen gemindert haben.