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deanz

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deanz
06.02.2011, 11:26
Darf KG,EG,WG und K-Unterhalt vor Genehmigung von der ARGE als Einkommen angerechnet werden?

Guten Tag Zusammen,

meine Tochter hat zurzeit folgendes Problem:

Sie hat im Janaur ein Kind bekommen. Die Vaterschaft des Kindes ist leider noch nicht geklärt.

In dem neuen Bewilligungsbescheit für Hartz 4 hat man ihr das Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss schon als Einkommen angerechnet, obwohl die Anträge auf diese Zuschüsse noch laufen und teilweise noch nicht gestellt wurden sind.

Das Amt hat auch ohne es Mitzuteilen eigenständig die Mietüberweisung zum Vermieter gekürzt.

Meine Tochter steht nun ohne einen Cent Geld da und das Amt sagt das wäre so Richtig.

Die Anträge und Ausszahlungen können laut den Anträgen bis zu 6 Monate dauern.

Meine Frage: Darf das Amt so etwas machen, können wir uns dagegen wehren?

Ich bitte um Hilfe.

...zum Beitrag
Antwort
von deanz
06.02.2011, 11:47

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Dann werde ich morgen mit meiner Tochter zum Amtsgericht fahren und den Hilfsschein beantragen.

Vielen Dank

...zur Antwort
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