Würde das auf jedenfall Empfehlen !. Mit Niesbrauch und Immobilien Vollmacht. Alles über einen Notar und auf jedenfall im Grundbuch beim Örtlichem Amtsgericht eingetragen lassen !. Benke das dein Lebenslangeswohnrecht echtes Geld darstellt im falle eines Verkaufes eines Hauses z. B.
Der Fall ist nun eingetreten. Streit ohne Ende. Was meinen Geschwistern missfällt ist die Sicherheitsleistung in höhe von 50000 zu meinen Gunsten. Ist im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung soll dazu dienen, im falle des Verkauf des Hauses, das mir diese Summe ausgezahlt werden soll. Die Summe wird vom Kaufpreis aberzogen und der "Rest" geht an meine 3 Geschwister. Einer hat das Erbe ausgeschlagen. Funktioniert das so ?. Das Wohnrecht ist ohne ! Nießbrauch. Es wird überlegt das ein Person (Schwester) das Haus übernimmt dadurch natürlich alle Schulden. Das dann natürlich das Wohnrecht gelöscht werden muss ist mir Klar auch bei einem eventuellen Verkauf. Dazu bin ich bereit. Die andere Frage die sich stellt ist. Falls das Haus von der Bank Finanziert würde, bin ich dann auch gezwungen die Sicherheitsleistung aus dem Grundbuch auch wieder löschen zu lassen oder ist das für die Bank kein Finanzierungshindernis ? oder doch ?. Für die Antwort bin ich jetzt schon sehr, sehr dankbar !.