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davos1610

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davos1610
04.05.2016, 13:48
ALG 1,Krank- trotzdem Bewerben?

Hallo! Ich war bis 31.03.2016 beschäftigt. Ab 01.04. also Arbeitslos. Ich erkrankte aber vom 29.03. bis 04.04.2016. Nun sollte ich mich am 30.03. bewerben. Das tat ich nicht. Jetzt wurde mir mit Sanktion gedroht, weil ich mich auf die Stelle nicht beworben habe. Stehe aber erst seit 07.04. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Bekomme auch erst seit 07.04. Arbeitslosengeld. Ist das rechtens wenn ich gekürzt werde?

So nun ist es so weit. Ich habe eine Sperrzeit von 3 Wochen.

Tja was schreibe ich in den Widerspruch??? Bin da irgendwie völlig überfragt.

...zum Beitrag
Antwort
von davos1610
04.05.2016, 14:23

Als ich völlig erschrocken dort am 7. auf der Matte stand, sagte meine Bearbeiterin zu mir "Tja ist doch logisch das Sie kein AL Geld bekommen, Sie standen dem Arbeitsmarkt ja auch nicht zur Verfügung!" Aber bewerben musste ich mich??? Das ist doch irgendwie unlogisch. Bisher habe ich 17 Bewerbungen geschrieben. Aber nicht einen Vermittlungsvorschlag vom AA angenommen. Warum? Es waren bisher 5 Vorschläge und alle samt für die Tonne.

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