Hallo liebe Community,
Wir fahren im Februar auf eine 6 Tägige Klassenfahrt für 300€. (Müssen wir bis 22. Jänner schon einzahlen) darum meine Frage:
Wir fahren nach Wien. Ich will nicht nach Wien mitfahren, weil ich da schon verdammt oft mit meiner Oma war, und ich nicht mehr hinwill. Bin ich jetzt verpflichtet, an der Klassenfahrt teilnehmen zu MÜSSEN, dafür 300€ zahlen, welche ich ausgeben muss, für das, was ich überhaupt nicht will. Es ist ja mein Geld (bzw. meiner Eltern) welches wir nicht ausgeben möchten, für das was ich schon kenne, und keinen Bock darauf habe.( Wenn wir in einen Zoo fahren für 10-20€ würde es dar keinerlei Hindernisse geben.) Aber bei 300€ ist es etwas anderes.
Laut § 43. Abs. 1 (SchUG) bin ich verpflichtet. Aber ist das in der Realität auch so? MUSS ich mitfahren wenn ich nicht will, und dafür zahlen?
Freue mich über eure Antworten. Danke im Voraus, David.