Antwort
Eine MiniGmbH ist eine juristische Person, die auch Verträge abschließen darf. Solltest Du bereits vorher den Mietvertrag unterschreiben, dann mußt Du und nicht die MiniGmbH für die Erfüllung gerade stehen. Ich würde erst die MiniGmbH gründen und dann aktiv werden. Ansonsten bis Du gemäß HGB Einzelunternhmen und damit in der Vollhaftung.
Lieber noch mal eine Anwalt zu rate siehen. Dann ist man auf der sicheren Seite.