Antwort
Danke schonmal an alle. Ich hab das ähnlich gesehen.
Allerdings ging es auch nicht darum, dass ich etwas strafrechtlich relevantes getan hab, sondern darum dass aufgrund meiner Chatanfrage ein Verdacht besteht, der durch ein Verfahren verifiziert werden soll. Hier ist allerdings sicher keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Hab mir trotzdem Gedanken gemacht und dachte, ich frage lieber mal in die Runde.