Oha, sorry - ich habe mich augenscheinlich nicht klar ausgedrückt... Zunächst einmal danke für die Antwort!

Zur Klarstellung: Mit dem Auto bzw. Fahrzeug hat das nichts zu tun. Ich habe 1993 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht, was den heutigen Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, M und L entspricht. Einige der zulässigen Fahrzeuge (z.B. Mopeds) haben bauartbedingt tatsächlich einen offenen Fahrersitz. Ich würde schon aus Gründen des Selbstschutzes einen Vollvisierhelm bei diesen Fahrzeugen tragen. Die staubdichte Schutzbrille macht bei z.B. Traktoren vielleicht auch noch Sinn. Allerdings fahre ich keines dieser Fahrzeuge.

Meine Frage zielt auf Fahrzeuge mit geschlossenem Fahrgastraum ab, bei strenger Auslegung der Auflagen meiner EU-Führerschein-Karte. Meines Verständnisses nach müsste "01.03" bedeuten, auch in Fahrzeugen wie einem "normalen" MIttelklasse-PKW ab Werk die staubdichte Schutzbrille vorgeschrieben sein müsste. Andererseits sollen Auflagen und Gesetze ja einen Sinn haben, diesen kann ich mir aber nun wirklich nicht herleiten. Würde IMHO auch total bescheuert aussehen.

Grundsätzlich ist die Auflage "Sehhilfe" bei mir schon sinnvoll. Aber die Schutzbrille eben nicht, wenn das Fahrzeug geschlossen ist.

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