Hallo,
da ich leider keine unabhängige Beratung in Berlin finde, würde ich gerne hier eure Meinung einholen.
Ich mache eine schulische Ausbildung zur Erzieherin. Da ich ab dem 17.4 in mein Praktikum gehen sollte ich aber schon fast im 6 Schwangerschaftsmonat bin, wurde mir das Praktikum vom Betriebsrat untersagt. Da es vom Gesetz anscheinend nicht erlaubt ist! Mein Mutterschutz beginnt eigentlich erst am 12.08 bis dahin wollte ich eigentlich auch noch mein Praktikum machen.
Nun ist es aber mit dem Bafög kompliziert, da ich ja ab den 17.4 nicht mehr zur Schule gehe aber noch bis zum Mutterschutz den Schülerstatus habe und die Schule bezahle. Will mir das Bafög nur noch ab den 17.4 drei weiter Monate, also bis Juli zahlen. Warum? Es ist doch eigentlich nicht mein Verschulden, dass ich vor meinem Mutterschutz meine Ausbildung unterbrechen muss. Warum? Zahlt das Bafögamt nicht bis zum Mutterschutz und dann noch drei weitere Monate weiter?
Leider steht im Gesetz nicht ab wann direkt die drei Monate bezahlt werden! Und die Beraterin beim Amt sagt sobald man nicht in die Schule geht wird auch nicht gezahlt, aber ich kann doch nichts dafür?! Ich kann mir auch nicht vorstellen das es so ist!
Hat jemand selber schon damit Erfahrung gemacht oder kennt sich jemand mit dem SchülerBafög aus? Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen und danke jetzt schon. Liebe Grüße Darja