Grundrechte können nur Menschen haben. Es gibt aber die sogenannte Staatszielbestimmung der Beschtung des Naturschutzes durch den Menschen, verankert in Art. 20a GG. Ob du ein Tier halten darfst musst du rein privatrechtlich mit deinem Vermieter klären. Wenn im MietV nichts geregelt ist und die Hausordnung das zulässt steht einem Tier eigentlich nichts im Weg. Aber wie gesagt, klären musst du das schon.

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Es geht immer darum, ob man die strittigen Punkte in seinem eigenen Interesse nachweisen kann. Das Problem wird darin liegen zu beweisen, dass die andere Partei Euch wirklich die Rechnung geben wollte. Da wird dann Behauptung gegen Behauptung stehen. Außerdem sind die Grundbestandteile des Vertrags ja gegeben: Parteien, Preis und Vertragsgegenstand (Kaufsache). Insofern stehen eure Chancen nicht so gut.

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Als Asylant von Bayern nach NRW zum gemeinsamen Wohnen und Leben

 

Ich bin Deutsche und mein Partner ist Nigerianer und Asylant hier in Deutschland seit über 2 Jahren. Er lebt im schwäbischen Bayern. Ich lebe jedoch im Münsterland in NRW.   Der Asylantenstatus meines Partners bezieht sich auf humanitäre Gründe, hinzu kommen nun starke gesundheitliche Beeinträchtigungen und sogar eine Behinderung.    Ich und mein Partner würden gerne zusammenziehen. Jedoch wollen wir weder heiraten noch ein Kind bekommen, um seinen Aufenthalt hier zu rechtfertigen.   Ich bin Studentin und beziehe derzeit nur Bafög und einen Wohngeldzuschuss. Ich kann meinen Partner also finanziell nicht unterstützen, mich für ihn verbürgen oder alles selsbt verantworten.   Mein Partner hat bereits einen Integrations- und Sprachkurs absolviert und ein Arbeitstrainung zur Küchenhilfe absolviert. Er verfügt über eine Arbeitserlaubnis.   Ist es nun rechtlich möglich, dass mein Partner zu mir zieht und sein Asylstatus hier bei mir anerkannt wird, so dass er sein Asylgeld und die anderen Zuwendungen hier bekommt? Hat er eine freie Wohnortwahl bzw. gibt es eine Regelung für solche Fälle? Kann er vielleicht auch vorerst hier bei mir in NRW Hatz IV beantragen?   Er ist momentan gesundheitlich sehr eingeschränkt durch eine Erkrankung seines rechten Ohres. Dies ist nun taub.   Was können wir tun, welche Möglichkeiten haben wir?   Ich bin für jede Idee, Tipp und rechtlichen Rat dankbar.
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Mit dem Bundesland hat das nichts zu tun. Beim Asylrecht, bzw konkret beim Aufenthaltsgesetz handelt es sich um Bundesrecht. Zur Klärung eures Falles müsst ihr unbedingt rechtlichen Rat einholen. Erstmal bei einem Anwalt, und dann erst zur Behörde gehen!

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Eine Intervention zum Beispiel kann auch zu rein humanitären Zwecken erfolgen. Das heißt, es darf seitens der Truppen, die humanitäre Hilfe leisten, keine Gewalt angewendet werden (Ausnahme: Selbstverteidigung). Das widerum bedeutet, dass die Intervention dem Gewaltverbot unterliegt. Es darf keine Gewalt zur Verbesserung der humanitären Lage angwendet werden.

Das Interventionsverbot hingegen beschreibt das gänzliche Verbot einer Intervention, unabhängig von einem Zweck. Im Einsatz von Luftstreitkräften in Libyen gilt das Gewaltverbot nicht. Gleichtzeitig gibt es aber kein Mandat für den Einsatz von Bodentruppen. Hier gilt das Gewaltverbot und sogar das Interventionsverbot.

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Das kommt darauf an, ob es eine Geruchsbelästigung gibt, und wenn ja, wie weit sie überhaupt in die Küche eindringt. Wenn das der Fall sein sollte, kann man das gerichtlich klären lassen. Da dürfte dann eine Mietminderung drin sein oder die Verpflichtung des Vermieters die Müll-Entsorgung an eine andere Stelle oder in einen umschlossenen Raum unterzubringen. Allerdings würde ich erstmal ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter führen.

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Zu 1. Über den Kundenervice muss es dir eigentlich möglich sein, zumindest schriftlich einzufordern, dass das in Zukunft nicht mehr erfolgt.

Zu 2. Nein, die Daten dürfen grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Ausnahme: bei strafrechtlicher Verfolgung.

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Im Prinzip steht dir dein Urlaub so zu, wie vorher auch. Die Übernahme geht in erster Linie nur Verkäufer und Übernehmer etwas an. Aber ich würde mich diesbezüglich informieren und eine schriftliche Zusicherung einholen wie es im Endeffekt geregelt wird, damit man keine bösen Überraschungen erlebt. 

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Nein das geht nicht, da man mit 15 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist. Es bedarf der Einwilligung eines Elternteils, damit das Rechtsgeschäft wirksam zustande kommt.

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Verbraucherverträge können zum Beispiel auch Kaufverträge sein, aber eben auch andere Vertragstypen beinhalten, wie zum Beipiel im Bank-Sektor oder Zeitverträgen mit Telekommunikationsanbietern. Sie zielen darauf ab den Verbraucher gegenüber dem im Geschäftsverkehr viel erfahreneren Unternehmer zu schützen. Dafür gibt es dann eigene Regelungen, die nur im Verhältnis Verbraucher-Unternehmer gelten.

Ein Kaufvertrag hingegen ist in § 433 BGB geregelt. Es geht hier um die Leistungspflichten die ein Kauf zwischen Verkäufer und Käufer mit sich bringt.

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Davon ist abzuraten. Einen Mietkauf gibt es rechtlich in dieser Form überhaupt nicht. Und anscheinend hat der Kauf-Interessent überhaupt keine Sicherheiten. Deshalb lass die Finger davon. Vor allem immer rechtlichen Rat einholen.

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Ich kenne nur den Straftatbestand der schweren Körperverletzung in § 226 StGB. Dort sind körperliche Entstellungen und deren Strafbarkeit beschrieben. Nach welcher Art von Gesetz suchst du? Welcher Zweck soll darin bestehen?

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In erster Linie betreffen die neuen Vorgaben die Kreditgeber, und zwar nur zum Vorteil der Kreditnehmer. Es soll in der Werbung mehr Informationspflichten und Warnhinweise geben, in Bezug auf das Schuldenmachen.

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