hallo,
meine 3 jährige Tochter wurde gestern von einem Jungen mit dem Fahrrad umgefahren.
Meine Tochter stand und der Junge fahr mit einem nennen wir es mal "Affenzahn" meine Tochter förmlich über den Haufen.
Wir sind dann umgehend in das nächstegelegene KKH gefahren da sich unsere kleine absolut nicht mehr bruhigen lassen wollte.
Sah auf den ersten Blick nicht gebrochen aus der diensthabende Arzt meinte das er nicht unnötig röntgen wollte und er auf eine Prellung tippt.
Falls es aber morgen nicht besser sein sollte wir uns nocheinmal vorstellen sollten.
Naja die Nacht war sehr aufreibend etwa alle 30 min mussten meine Frau bzw ich zu ihr und sie bruhigen.
Nachdem wir dann heute noch einmal im KKH waren und das Bein geröngt wurde ist ein Bruch des linken Beines oberhalb des Sprunggelenks diagnostiziert worden.
Die Frage ist nun ob die Haftpflicht des anderen Jungen ca. 9 Jahre alt haftet oder wie es mit Schmerzensgeldansprüchen aussieht.
Eine Rechtschutzversicherung besitzen wir und naja vllt sollte man diese nun einmal nutzen.
Für Antworten bin ich dankbar.