danke für die Hilfe!

ch dachte aber, dass wenn ein bereits ausgetauschtes Gerät wieder defekt ist, man sofort vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Hab ich daher: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/verbraucherrecht/rechte-des-kaeufers/nacherfuellung.html

Das wurde mir sowohl beim ersten als auch beim 2. Mal verweigert.

Oder verstehe ich das falsch?

MFG

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...Mietvertragsparteien nur noch so genannte „qualifizierte Zeitmietverträge“ abgeschlossen werden. Hier ist schon im Mietvertrag der Grund für die zeitliche Beendigung anzugeben, also etwa Eigenbedarf der Vermieters, Abriss oder Totalsanierung der Wohnung. Schließen Vermieter und Mieter einen Vertrag mit fester Laufzeit, ohne einen konkreten Grund für die Befristung anzugeben, ist dieser tatsächlich gewollte „einfache“ Zeitmietvertrag dann rechtlich wie ein unbefristeter Mietvertrag anzusehen. Das bedeutet, der Vertrag kann mit den „normalen“ Kündigungsfristen zu jeder Zeit gekündigt werden

Daher hab ich das ganze...

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