Totaler Quatsch!
Moin,
ein aktuelles Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss den Anforderung nach Paragraph 4 der Passverordnung entsprechen:
Anforderung Lichtbild:
https://www.buzer.de/gesetz/7923/a152080.htm
Quelle Bundesministerium des Inneren 6-monatige Frist:
https://www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx#:~:text=Das%20Foto%20darf%20nicht%20%C3%A4lter,Kopf%20schm%C3%A4ler%20aussehen%20zu%20lassen).
Moin,
mit 15 bist du strafmündig.
Da du nach dem Jugendstrafrecht bestraft wirst durch das Gericht, wird es auf Sozialstunden hinauslaufen.
Wenn du zusätzlich auf zivilrechtlich belangt wirst, kann es zusätzlich zu einer Geldstrafe führen, in Form von Schmerzensgeld für den Geschädigten.
Hi, grundsätzlich darfst du auch Cannabispflanzen besitzen wenn du Kleinkinder hast.
Die Pflanzen müssen aber unzugänglich zu den Kindern sein, dann ist alles in Ordnung. Abgeschlossenes Behältnis oder Raum.
Beachte aber, dass das Rauchen dieser in der Öffentlichkeit in der Nähe von Kindern verboten ist.
Gruß Danny
Nein, ist nicht notwendig.
Habe ich auch nicht gemacht und habe alles erfolgreich bestanden und bin jetzt Polizeimeister :)
Da ich selbst bei der Bundespolizei bin, kann ich dir sagen was ich gefragt wurde und was wichtig ist:
Der Kommission ist es wichtig, dass du dich nicht verstellst und so bist wie du bist!
Es kommen allgemeinwissen Fragen dran
-ehemalige Bundeskanzler/ und Präsidenten
-Bundesländer DE +Hauptstadt und Nachbarländer von Deutschland
-Verlauf der Grenze DDR und BRD, Mauerfall und Wiedervereinigung
-Aufgaben der Bundespolizei (Grenze, Bahn, Flughafen, Objektschutz, Bereitschaftspolizei etc.
-persönliche Motivation zur Bundespolizei zu gehen.
-Sowie die Dienstgrade nennen können, und verteilung der sterne für die Laufbahn in der du dich bewirbst
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Ja darf er.
Wenn er dich dabei beobachtet hat, wie du etwas klaust, darf er hinterherrennen und festhalten bis die Polizei eintrifft
Man geht davon aus, dass du den Polizeidienst nicht antreten kannst, weil du aus medizinischen/gesundheitlichen Gründen vom Polizeiarzt als „untauglich“ für den Polizeivollzugsdienst erklärt wurdest.
Ist nichts dabei sowas zu Posten.
Du musst dir nur im klaren sein, dass du verbotene Waffen nicht posten solltest, da bei diesen auch der Besitz nicht erlaubt ist.
Bsp. Faustmesser, Butterfly…
Butterflymesser nach dem Paragraphen 1 Absatz 2b Anlage 1 Waffengesetz verboten!
Dabei ist es egal ob dieses scharf ist oder nicht
Das Messer lässt sich mit einer Hand öffnen, somit ein Einhandmesser.
Heißt verboten nach dem Waffengesetz (Paragraph 1, Absatz 2b WaffG)
ist also eine Straftat dies in der Öffentlichkeit bei sich zu führen
Laut Waffengesetz ist jediglicher Umgang mit Waffen (auch Schwerter) verboten und ist eine Straftat nach dem WaffG!
Ein Springmesser bei dir zu führen ist laut Waffengesetz verboten ( Paragraph 1, Absatz 2b Waffengesetz)
Solltest du erwischt werden, was im Flugzeug zu 100% auffällt begehst du somit eine Straftat.
Solltest du mit dem Flugzeug fliegen, verstößt es ebenfalls gegen das Luftsicherheitsgesetz.
Also am besten die Finger von lassen
Hi!
Noch ist es nicht verboten, es steht nicht explizit im Gesetzt bezüglich der Zusammensetzung. Natürlich weißt du, dass du in Teufelsküche kommst wenn da was passiert, man muss sich über solche chemischen Stoffe und ihre Auswirkungen im klaren sein.
Verabreichst du dies jemanden kann dies sogar zur Körperverletzung führen.
Ist noch nicht strafbar aber Regierung ist in Arbeit.
Haltet euch am besten Weg von sowas
Hey!
Erstmal beim Grundgesetz handelt es sich nur um Artikel, dort gibt es keine Paragraphen.
Abschnitt musst du nicht mitlesen:
So ließt du vor:
Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Paragraph 4, Absatz 1 Jugendschutzgesetz (also Name des Gesetzes) und dann einfach den Text vorlesen.
Hoffe konnte dir Helfen, bei weiteren Fragen schreib mir gern:)
40 Euro kostet das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette. Eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung gilt für alle E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h.
Eine E-Scooter ohne Straßenzulassung, Strafe beläuft sich auf 70 Euro
Frag bitte deine genaue Frage, ich kann dir dies bezüglich weiterhelfen!
Tut mir leid was dir passiert ist! Besorg dir seelischen beistand wenn du das brauchst, keine Angst davor. Erstmal kannst du dir ja überlegen wo du Anzeige erstatten möchtest, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht (158 (1) StPO. Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet um festzustellen, ob genug Anhaltspunkte vorliegen für die Erhebung einer Anklage, natürlich müsstest du dann noch befragt werden bezüglich des Tatgeschehens.
Geh auf jeden Fall zum Frauenarzt, die dich diesbezüglich untersuchen wird (oder ist es länger her?)
Du brauchst auf jeden Fall keine Angst davor haben, solange du keine falsche Aussage machst.
Mach den Schritt
Hey… wenn es schon länger so läuft, würde ich mal über Therapie nachdenken… Ansonsten rede mit einer vertrauten Person darüber oder lenk dich ab, in dem du zu Freunden gehst und was unternimmst
hey du,
vielleicht redest du mal richtig mit deiner Mutter und sagst wie wichtig dir das Ganze ist...
Ist dir vielleicht unangenehm, wäre aber vielleicht eine Lösung.
Hoffe hilft etwas
:)