Nehmen wir an zwei zivilpolizisten halten mich auf, zeigen mir ihre ausweise und führen eine allgemeine personenkontrolle durch. Sie fragen ob sie mich durchsuchen dürfen und ich sage nein, worauf sie entgegnen, dass ich nach cannabis rieche, und das sei genug um mich wegen einem verdacht auf eine straftat zu durchsuche. Meine frage ist nun ob das wirklich genug ist, da man ja manchmal schweissgeruch mit cannabisgeruch verwechseln kann, bzw vielleicht riechen ja die räucherstäbchen o.ä. , die ich benutze danach. Ist der geruch von cannabis an einer person genug, um von der polizei durchsucht zu werden?