Antwort
Ja dass darf man war bei mir auch der fall! Da mir dieser sachgrund aber äußerst komisch vor kam hab ich nach vertragsende eine entfristungsklage gemacht und die auch gestern in der 1.instanz gewonnen ;) , bei sachgründen machen die arbeitgeber häufig fehler,also wenn dir da irgendwas komisch vorkommt sofort oder spät. kurz vor ende des vertrages prüfen lassen...