Nachdem ich nun die letzte außergerichtliche Mahnung am 09.08.2011 erhalten habe, mit der Aufforderung 285,60 Euro zu zahlen (Zugangsgebühren für 24 Mon.) habe ich heute eine Email von Melango erhalten. Tituliert als Newesletter für Melango Mitglieder... ....Melango leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Dann kommt viel blabla und dann geht es hiermit weiter im Text....
.......Die Betreiber des B2B Marktplatzes sehen sich, gestützt durch Rechtsurteile wie 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr unde 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht Wiesbaden, auf dem Weg einer schnellen und positiven Klärung.
Nun liegen bereits Urteile zu den ersten, anberaumten Verfahren vor, die Signalwirkung haben dürften. Demnach hat das Amtsgericht Chemnitz in seinem Endurteil Az.: 16 C 1107/10 den säumigen Kunden zur Zahlung verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2009 sowie 15,00 € Mahnkosten zu zahlen." Aus dem Urteil geht hervor, dass die Erhebung der Registrierungsgebühr seitens Melango.de sachgerecht und rechtmäßig ist. Bestätigt sieht sich die Rechtsprechung in einem weiteren Urteil des Landgerichts Chemnitz. Unter dem Aktenzeichen 13 C 1095/10 wurde ein weiterer, säumiger Kunde zur Zahlung verurteilt. So heißt es in dem entsprechenden Aktenvermerk: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit 31.12.2009 sowie 25,00 € Mahnkosten und 37,50 € Inkassokosten zu zahlen.......
Was ist nun zu tun?
Nachdem ich mich bisher in Untätigkeit geübt habe, frage ich mich nun doch ob die mit der Masche nun auch noch durchkommen. Es scheinen ja einige Gerichte, siehe Aktenzeichen oben, für Melango Recht gesprochen zu haben!!!
Naja ich werd mal noch weiter abwarten!!!!