Anrecht auf neue Küche?
Moin wohne seit 2013 in einer Wohnung dessen Küche mittlerweile recht "runtergerockt" ist. Im Vertrag steht: "Der Mieter is berechtigt,soweit vorhanden, .. folgende Einrichtungen .. Einbauküche .. mitzubenutzen." Im Netz steht das nach 10 Jahren die Küche quasi "ausbenutzt" ist. Kann ich den Vermieter nach ner neuen Küche fragen oder is das mein Problem?
MFG
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