Wenn damit verbunden ist, das Du Dir Leistungen erschlichen hast, womöglich auch ohne zu bezahlen, dann kann es übel werden; ist klarer Betrug.
Die Polizei ermittelt nur im Auftrag eines Dritten, d.h. jemand muss eine Anzeige gemacht haben; wer das ist solltest Du selbst wissen.
Wenn es der Telko-Anbieter wegen Nichtzahlen ist, solltest Du die Rückstände schnellstmöglich begleichen, auf den zugehen; Ziel gütliche Einigung, indem Du die Rückstände bezahlst, Zug im Zug mit Rücknahme der Anzeige; sollte deren Verfolgung aber im öffentlichen Interesse liegen, dann wird das nicht klappen.
Das Dumme bei einer Verurteilung wegen Betrug ist, wenn die Geldstrafe (ausgedrückt in Tagessätzen), abhängig von den sonstigen Auffälligkeiten (Vorstrafen etc.) eine gewisse Höhe überschreitet, kommt das in Dein polizeiliches Führungszeugnis; dass solltest Du in jedem Fall vermeiden.