Ich nehme mal an, Du meinst eine Erkältung mit Schnupfen; wenn Du das medikamentös behandelst können der Verlust des Geruch/Geschmackssinn Nebenwirkungen von Medikamenten z.B. Nasensprays sein; oder es ist eine Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung), die vl. auch schon chronisch ist.

-> statt Nasenspray einen Inhalator verwenden oder Nasenspülung

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wenn die ankommende Mail eine Antwort auf eine von Dir versendete Mail ist, nimmt er als Sende-Konto das von Dir ursprünglich verwendete Konto.

Ist es einfach nur eine Mail auf irgendeines Deiner Empfängerkonto, nimmt er zunächst Deien Default-Sendekonto (also das von asl Standard aktivierte Konto); es erscheint aber beim Antworten bei An:, Cc ein Button Konto, dort kannst Du dann das gewünschte Konto wählen.

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Comdirect

hängt aber immer davon ab, ob Du mal Beratung brauchst (z.B. wegen Wertpapieren etc.);

im prinzip sind ING-Diba und comdirect gleichwertig

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Wenn damit verbunden ist, das Du Dir Leistungen erschlichen hast, womöglich auch ohne zu bezahlen, dann kann es übel werden; ist klarer Betrug.

Die Polizei ermittelt nur im Auftrag eines Dritten, d.h. jemand muss eine Anzeige gemacht haben; wer das ist solltest Du selbst wissen.

Wenn es der Telko-Anbieter wegen Nichtzahlen ist, solltest Du die Rückstände schnellstmöglich begleichen, auf den zugehen; Ziel gütliche Einigung, indem Du die Rückstände bezahlst, Zug im Zug mit Rücknahme der Anzeige; sollte deren Verfolgung aber im öffentlichen Interesse liegen, dann wird das nicht klappen.

Das Dumme bei einer Verurteilung wegen Betrug ist, wenn die Geldstrafe (ausgedrückt in Tagessätzen), abhängig von den sonstigen Auffälligkeiten (Vorstrafen etc.) eine gewisse Höhe überschreitet, kommt das in Dein polizeiliches Führungszeugnis; dass solltest Du in jedem Fall vermeiden.

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Es ist ein Prozessor in 64-Bit Architektur, er unterstützt 64 Bit Applikationen; für Win 7 würde ich den aber kaum empfehlen, warum so viel für betriebssystemupdate udn speicher investieren, wenn es zeitgemässe rechner schon für wenig geld gibt

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Lohnpfändung geschieht beim Arbeitgeber udn nicht bei deiner kontoführenden Bank. Meinst Du womöglich eine Kontopfändung?

Für den Fall schickt die Bank keine Geldeingänge zurück, nur werden damit dann erst mal die Pfändungen befriedigt, also du kommst selbst dann auch erst mal nicht ran, ausser es sind wirklich nicht pfändbare Beträge (wie z.B.  Kindergeld), nur musst Du das auch kurzfristig abheben (geht nur am Schalter), sonst fliesst es den Gläubigern zu.

1. Schritt: lass das Konto als P-Konto führen/umwandeln

2. Lass Dir dann vom Amtsgericht den für Dich persönlich gültigen Pfändungsfreibetrag bestätigen

 

 

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du bist nicht gezwungen monatsweise oder periodenweise abzuschliessen; normalerweise stellt man es so ein, dass man das GJ abschliessen muss, aber auch das kann man hinterher wieder öffnen; also im normalfall einfach weiterbuchen.

Nur bei recht großen Firmen werden die Perioden monatsweise abgeschlossen

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Also ich wandele die "kompliziertere" Aufgabe in mehrere "einfache" um, unter Nutzung bspw. des Assoziativgesetz udn Distributivgesetz, Beispiel:

425*963 = 425*1000 - 425*37 = 425.000 - ((400*37)+(100*37)/4)

                 = 425.000 -(14.800+925)

                 = 425.000 - 15.725 = 425.000 - 16.000 + 275 = 409.275

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Das Deutsche Geldwäschegesetz und Zollvorschriften regeln das: Überwachungs- und Meldepflichten

Die Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.

Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Sollten Personen von Beamten des Zolls oder der Bundespolizei (alt: Bundesgrenzschutz) zum Beispiel an einem Flughafen angehalten werden, sind sie gemäß § 12a Abs. 2 ZollVG (Zollverwaltungsgesetz) auf Befragen verpflichtet, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 EUR oder mehr (bis 15. Juli 2007: 15.000 EUR) anzuzeigen. Bei einer Falschanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 31a ZollVG), die auch einen Verdacht auf Geldwäsche begründen kann (§ 261 StGB). Bußgeld kann gemäß § 31a Abs. 2 ZollVG bis zur Höhe von einer Million Euro verhängt werden. (Bis 15. Juli 2007: von einem Viertel der nicht angemeldeten Summe bei fahrlässigem Verstoß über die Hälfte der Summe bei vorsätzlichem Verstoß bis zur gesamten Höhe der nicht angemeldeten Summe bei Vorliegen eines besonders schweren Falls)

Daneben normiert § 12a Abs. 1 ZollVG in Verbindung mit der Verordnung (EG) 1889/2005 seit dem 15. Juli 2007 die Pflicht beim Bargeldverkehr aus oder in den EU-Wirtschaftsraum, Bargeldbestände über 10.000 Euro vorher schriftlich anzumelden. Bei Verstößen kann gemäß § 31b Abs. 2 ZollVG ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängt werden.

Auch Spielbanken werden im Geldwäschegesetz als meldepflichtige Institute genannt. Diese müssen bei Abgabe von Spielmarken im Wert von 2.000 Euro oder mehr an ihren Kunden bei diesen der Identifizierungspflicht nachkommen.

europaticker 2011/01: Kommission drängt Deutschland zur Durchsetzung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verweigern Geldmarktkontrollen

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Also ich kenne mich besser mit MS aus als mit OO, aber so wie ich Bereich in OO kenne, kann man die sinnvoll als Textbausteine verwenden udn diese auch mnit einer entsprechenden Logik versehen, um sozusagen individuelle Dokumente automatisiert zu erzeugen, z.B. bei Serienbriefen.

Beispielsweise: du hast einen Serienbrief und in Abhängigkeit der PLZ des Empfängers wird Briefpapier A oder B (kann auch der betreffende Sachbearbeiter oder so was sein) automatisch verwendet.

Soll die Anwendung in diese Richtung gehen?

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Berechnen ohne Winkelfunktionen wird nicht gehen, ich vermute mal, sie soll es zeichnerisch lösen, also mit geodreieck.

Erst den Boden (Linie) zeichnen, dann im rechten winkel die wand udn dann im abstand von zB 18 mm den punkt auf der Boden-Linie, dann von dort aus eine 38 mm lange strecke zur wand

am ende die höhe abmessen

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Stronghold ist ganz nett (Schwerpunkt aber Burgen bauen)

ansonsten die Total War Titel

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Wenn Du abhängig beschäftigt bist und eben kein Selbständiger, dann macht das keinen Unterschied in Deiner Steuerlast.

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