Hallo, habe gerade folgendes gelesen:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/ausbildungskosten-neue-chancen_aid_791325.html

Da ich ja ein Erststudium absolviere kann ich doch die Werbungskosten als Verlust geltend machen, zumindest bis zur Entscheidung des BFH oder?

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nein, geht nicht! Außerdem ist es keine Pflicht seinen vollständigen Namen bei Jappy anzugeben.

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fake profile sind lt. agb's von jappy verboten. und einfach so aufs profil gehen funktioniert meist auch nicht, man kann einstellen das nur bei jappy angemeldete user das profil sehen können. es ist also nicht legal möglich, ist ja auch nicht studi^^

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