Ist in Ordnung. In einer Note augedrückt eine 2. Formulierung ist so üblich

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das Schwitzen ist eine Schutzfunktion des Körpers um einer Überhitzung des Körpers bei Sport oder heißen Temperaturen entgegen zu wirken. Ab einer Körpertemperatur von 37 Grad beginnt der Körper das Absondern von Schweiß. Durch das Verdunsten des Schweißes auf der Haut wird der kühlende Effekt dann hervorgerufen. Das Schwitzen wird vom vegetativen Nervensystem gesteuert, weshalb es auch schon mal vorkommt das man in Stressigen oder nervlich angespannten Situationen schwitzt ohne sich dabei großartig zu bewegen.

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Belästigungen stehen seit dem 31.März 2007 gemäß § 238 StGB unter Strafe. So heißt dort: " ( 1 ) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln der sonstigen Mittel der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbedingten Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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