Der Versicherungsheini ist nicht ihr Betreuer ,keine Ahnung als was man ihn bezeichnen soll. Lass es mich mal so sagen er will nur ihr bestes,ihr Geld.
Zum besseren Verständnis von der Versicherung kam folgendes Schreiben.
Max Mustermann (versicherungsnehmer)
Else Mustermann (versicherte Person)
Sehr geehrter Herr Mustermann ,
hiermit teilen wir Ihnen mit das wir das Geld heute an SIE überwiesen haben.
Müßte es wenn der versicherten Person das Geld zustände nicht heißen,teilen wir Ihnen mit das wir das Geld an die versicherte Person oder die Begünstigte überwiesen haben.
Mh,heißt der Versicherungsnehmer bekommt das Geld für die versicherten Personen. Heißt aber nicht das der Versicherte im Schadensfall Anspruch auf die Leistungen hat.
Kannst du mir sagen unter welchem suchbegriff du das gefunden hast?
Die Tochter hat das Recht ihren Pflichtteil zu fordern. Die Mutter ist zweifellos die Erbin aber den Pflichtteil muß sie an ihre Tochter bezahlen. Sie hat ihre Gründe warum sie das macht auch wenn es nicht jeder verstehen kann.
Die Versicherung wurde nicht auf meine Mutter abgeschlossen sie ist nur die versicherte Person. Ich könnte also meinen Mann versichern und wenn ihm etwas passiert mir mit dem Geld ein schönes Leben machen?Grauenhafte Vorstellung.
Laut Schreiben der Versicherung ist die Schadensregulierung an den Versicherungsnehmer gerichtet mit dem Zusatz wird das Geld auf ihr Konto überwiesen.