Antwort
Ich arbeite in der Schtzbriefabteilung einer große Versicherung. Anspruch auf Pannenhilfe/Abschleppen besteht nach Unfall oder Panne wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Es kann auch vor der Tür sein. Die Entfernung spielt bei den meisten Schutzbriefe nur eine Rolle, wenn man andere Leistungen in Anspruch nehmen will wie z.B Mietwagen. Rücktransport usw. Die Mindestentfernung ist bei uns dafür 50 Km Luftlinie