Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Trump-Putin-Gipfel in Alaska - Welche Erwartungen habt Ihr an das anstehende Treffen?
    • Darf man den Begriff "enby" benutzen und was bedeutet er?
    • Glaubt ihr an die Wirkung von Edelsteinen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wie kann ich die Open Beta von Battlefield 6 spielen auf der PS 5? Welche Vorraussetzungen brauche ich?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

cuzqueno

20.11.2008
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
VossBrigitte
26.11.2008, 21:37
Wann ist man berechtigt den Pannendienst zu rufen?

Wenn mein PKW nicht mehr anspringt,steht aber vor der Haustür oder gleich um die Ecke,darf ich dann den Pannendienst anrufen und die Kosten sind abgedeckt durch meinen Schutzbrief?-Mir hat mal jemand erzählt,in solchem Fall muss ich s von einer Werkstatt auf eigene Kosten abschleppen lassen.-Ist das eigentlich generell geregelt oder von Versicherung zur anderen unterschiedlich?-Danke und LG

...zum Beitrag
Antwort
von cuzqueno
10.12.2008, 18:33

Ich arbeite in der Schtzbriefabteilung einer große Versicherung. Anspruch auf Pannenhilfe/Abschleppen besteht nach Unfall oder Panne wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Es kann auch vor der Tür sein. Die Entfernung spielt bei den meisten Schutzbriefe nur eine Rolle, wenn man andere Leistungen in Anspruch nehmen will wie z.B Mietwagen. Rücktransport usw. Die Mindestentfernung ist bei uns dafür 50 Km Luftlinie

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel